Teen Courts sind gerichtsähnlich beratende und urteilende Gruppen von Gleichaltrigen, die über Konflikte bzw. über (strafbares) Fehlverhalten von jungen Leuten verhandeln und Sanktionen aussprechen. Sie gelten als Erfindung aus den USA (es wäre zu prüfen, ob sie nicht während der russischen Revolution auch schon dort praktiziert wurden). Vorläufer der aktuellen Teen Courts soll es in Kalifornien (1930er Jahre), in Mansfield/Ohio (1940er Jahre), in Oneida/New York (1975) und in Odessa/Texas (1980er Jahre) gegeben haben. 1995 gab es 190 Teen-Courts in 25 Bundesstaaten, 2006 gab es 1.109 TeenCourts in 49 Bundesstaaten und dem District of Columbia. Frei von Teen Courts war zu dem Zeitpunkt nur der Staat Connecticut.

"Schon auf der Ebene der Schule wie auch der Polizei kann ein Fall von (gegebenenfalls auch strafrechtlich relevanter) Normübertretung Jugendlicher an einen Teen-Court verwiesen werden" (Blick & Kolberg 2007: 11). Ist der Teen Court nach dem adult judge model organisiert, dann fungiert ein (oftmals pensionierter) Erwachsener als Richter, während die anderen Funktionen von Jugendlichen erfüllt werden. Ist er nach dem youth tribunal model organisiert, ist ein Erwachsener nur beratend für rechtliche Fragen anwesend. Im youth judge model soll einer der Jugendlichen zumindest über gewisse Erfahrungen verfügen. Das peer jury model schließlich verzichtet sogar auf Anklage und Verteidigung: entweder trägt ein Erwachsener den Fall einer Jury von Jugendlichen vor man folgt einem Modell, bei dem es überhaupt keinen (erwachsenen oder jugendlichen) "Richter" gibt, sondern nur eine jugendlich Jury, die in alleiniger Verantwortung entscheidet.

13 us-amerikanische Studien befassten sich zwischen 1980 und 2000 mit Teen Courts (deutsch offenbar: "Teen-Courts"). Von 2000 bis 2002 führte das Urban Institute im Auftrag des US Department of Justice eine Evaluation von fünf Projekten durch. Die Ergebnisse der Studie lassen es möglich erscheinen, dass die Teen Courts einen positiven Einfluss ausüben.

Teen-Courts in Deutschland

In Deutschland sind Teen-Courts eine mit viel Hoffnung betrachtete Neuigkeit - wie immer, wenn Innovationen aus den USA herüberkommen. Die Staatsanwaltschaft kann "von der Verfolgung absehen", wenn erzieherische Maßnahmen bereits durchgeführt oder eingeleitet sind. Das kann z.B. ein Teen-Court sein. Teen-Courts gibt es in Bayern, Hamburg, Hessen, NRWE, Sachsen und Schleswig-Holstein. Für 2007 geplant: Sachsen (Bautzen) und Sachsen-Anhalt. Man fragt sich, ob es ein Bundesland geben könnte, das die Rolle Connecticuts einnimmt.

Literatur

Block, Tobias & Jan H. Kolberg: Teen Court - Viel Lärm um Nichts? Hintergründe eines 'neuen' jugendstrafrechtlichen Ansatzes. ZJJ 1/2007: 8-18.