Täter-Opfer-Ausgleich: Unterschied zwischen den Versionen

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== Historischer Überblick ==
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Die (Blut-) Rache gilt als die älteste Reaktionsform auf ein Unrecht. Vollzogen wurde sie durch den Verletzen oder dessen Angehörige. Auf die Rache konnte verzichtet werden, wenn der Schadensverursacher um Gnade bat. Das Opfer hatte ein Wahlrecht, wie das Unrecht gesühnt werden sollte. Die Sühneleistung konnte in der Wiederherstellung des vorherigen Zustandes oder in einer Abgabe von Vermögensgegenständen bestehen. Diese friedlichen Konfliktlösungen wurden durch die Gemeinschaft unterstütz und so waren sie die Regel- und die Blutrache die Ausnahmemaßnahme.
 
Bereits im Gesetzbuch des Hammurabi (1728-1686 v. Chr.) finden sich Vorschriften zur Wiedergutmachung. Es gibt dort sogar Regelungen, die Fälle betreffen, bei denen der Täter flüchtig ist. Hier wird der Schadenersatz von Seiten der Stadtverwaltung oder des Gouverneurs übernommen.
 
Im römischen Recht galt vor allem das Privatstrafrecht. Die Geschädigten konnten eigenständig eine Lösung bestimmen. Sie schlossen Sühneverträge oder Ausgleichsvereinbarungen mit dem Täter.
 
Erst in der fränkischen Zeit fand ein Wandel statt. Die Könige sahen in den privaten Ausgleichen eine Gefahr für ihre Macht und so wurden rein private Konflikte verstaatlicht. 
 
Mit der vollständigen Trennung zwischen Strafrecht und Zivilrecht existierte der Gedanke der Wiedergutmachung nur noch im Zivilrecht. Im Strafrecht war die Täter-Opfer Beziehung nicht mehr von Bedeutung. An die Stelle des konkreten Opfers rückt der Staat als abstrakter Geschädigter. Das Opfer wird in eine passive, die staatlichen Regelungen hinnehmende, Position gerückt.
 
Zu einer Wende kam es Mitte der 80er Jahre. Im Jugendstrafrecht wurden Modellprojekte zum Täter-Opfer-Ausgleich initiiert. Auf Grund der positiven Erfahrungen kam es zur gesetzlichen Verankerung. Mit dem 1. JGG-Änderungsgesetz, das am 01.12.1990 in Kraft trat, wurde der TOA im Jugendstrafrecht verankert. In das Erwachsenenstrafrecht hat der Täter-Opfer- Ausgleich mit dem am 1.12.1994 in Kraft getretenen Verbrechensbekämpfungsgesetz Eingang gefunden.  
 
 


== Derzeitige Wirklichkeit - Rechtliche Regelungen ==
== Derzeitige Wirklichkeit - Rechtliche Regelungen ==
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