Täter-Opfer-Ausgleich: Unterschied zwischen den Versionen

 
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== Definitionen ==
Der '''Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)''' ist eine restitutive Reaktion auf delinquentes Verhalten, die den Rechtsfrieden zwischen Täter, Opfer und der Gesellschaft wiederherzustellen beabsichtigt und den Täter vor erneuter Straffälligkeit abhalten will.
Der '''Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)''' ist eine restitutive Reaktion auf delinquentes Verhalten, die den Rechtsfrieden zwischen Täter, Opfer und der Gesellschaft wiederherzustellen beabsichtigt und den Täter vor erneuter Straffälligkeit abhalten will.


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Der Richter hat gemäß § 47 Abs.1 Ziffer 2 auch nach der Anklageerhebung noch die Möglichkeit, das Verfahren im Rahmen der Diversion einzustellen. Die Bedingungen gelten analog zu denen des § 45 JGG.
Der Richter hat gemäß § 47 Abs.1 Ziffer 2 auch nach der Anklageerhebung noch die Möglichkeit, das Verfahren im Rahmen der Diversion einzustellen. Die Bedingungen gelten analog zu denen des § 45 JGG.


== TOA als Weisung im JGG ==
=== TOA als Weisung im JGG ===




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Auch in diesem Zuweisungsfall existieren keine deliktsspezifischen Beschränkungen, es werden jedoch Fälle ohne konkretisierbares Opfer ausgeschlossen, was nicht gleichbedeutend ist mit einer natürlichen Person als Opfer. Das bedeutet, dass ein Ausgleich mit juristischen Personen dann möglich ist, wenn ein persönlicher Ansprechpartner vorhanden ist.
Auch in diesem Zuweisungsfall existieren keine deliktsspezifischen Beschränkungen, es werden jedoch Fälle ohne konkretisierbares Opfer ausgeschlossen, was nicht gleichbedeutend ist mit einer natürlichen Person als Opfer. Das bedeutet, dass ein Ausgleich mit juristischen Personen dann möglich ist, wenn ein persönlicher Ansprechpartner vorhanden ist.


 
=== TOA im StGB ===
== TOA im StGB ==




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Die Regelungen des § 46 a Ziffer 1 StGB sind nicht auf bestimmte Deliktskategorien festgelegt, auch der Ausschluss bestimmet Deliktsgruppen ist unzulässig. Fälle mit juristischen Personen als Opfer sind generell zulässig und auch „opferlose“ Taten sind von der Gesetzessystematik nicht grundsätzlich ausgeschlossen. In der TOA-Literatur wird die Anwendung des § 46 a StGB auf „opferlose“ Delikte weitgehend ausgeschlossen, aber die Möglichkeit der symbolischen Täterleistung wird in weitem Umfang befürwortet.
Die Regelungen des § 46 a Ziffer 1 StGB sind nicht auf bestimmte Deliktskategorien festgelegt, auch der Ausschluss bestimmet Deliktsgruppen ist unzulässig. Fälle mit juristischen Personen als Opfer sind generell zulässig und auch „opferlose“ Taten sind von der Gesetzessystematik nicht grundsätzlich ausgeschlossen. In der TOA-Literatur wird die Anwendung des § 46 a StGB auf „opferlose“ Delikte weitgehend ausgeschlossen, aber die Möglichkeit der symbolischen Täterleistung wird in weitem Umfang befürwortet.


 
=== Regelungen der StPO ===
== Regelungen der StPO ==




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Der § 155 b StPO gibt Auskunft über die Zuweisungsmöglichkeit des TOA an eine beauftragte Stelle, dem damit verbundenen Informationsaustausch sowie den Bestimmungen des Datenschutzes und die Handhabung der Akte.
Der § 155 b StPO gibt Auskunft über die Zuweisungsmöglichkeit des TOA an eine beauftragte Stelle, dem damit verbundenen Informationsaustausch sowie den Bestimmungen des Datenschutzes und die Handhabung der Akte.


== Zusammenhänge mit anderen Begriffen ==
== Zusammenhänge mit anderen Begriffen ==
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K. Strieker
== Literatur und Weblinks ==
 
 
 
== Literaturhinweise ==
   
   
Bundesministerium der Justiz (Hrsg) (1998): Täter-Opfer-Ausgleich in Deutschland: Bestandsaufnahmen und Perspektiven. Mönchengladbach: Forum Verlag Godesberg
Bundesministerium der Justiz (Hrsg) (1998): Täter-Opfer-Ausgleich in Deutschland: Bestandsaufnahmen und Perspektiven. Mönchengladbach: Forum Verlag Godesberg
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Bannenberg, Britta & Rösner, Dieter (2000): Hallenser Gewaltstudie - Die Innenwelt der Gewalttäter. Lebensgeschichten ostdeutscher jugendlicher Gewalttäter. In: DVJJ Nr 169 (S. 121-134)
Bannenberg, Britta & Rösner, Dieter (2000): Hallenser Gewaltstudie - Die Innenwelt der Gewalttäter. Lebensgeschichten ostdeutscher jugendlicher Gewalttäter. In: DVJJ Nr 169 (S. 121-134)


Braithwaite, John (1989): Crime, Shame and Reintegration, Cambridge University Press
[http://www.amazon.com/gp/reader/0521356687/ref=sib_dp_pt/103-4723537103-4723537 Braithwaite, John (1989): Crime, Shame and Reintegration, Cambridge University Press]
Lässt sich online lesen unter:
http://www.amazon.com/gp/reader/0521356687/ref=sib_dp_pt/103-4723537 2124665#reader-page


Frehsee, Detlev (1987): Schadenswiedergutmachung als Instrument strafrechtlicher Sozialkontrolle. Ein kriminalpolotischer Beitrag zur Suche nach alternativen Sanktionsformen. Berlin: Duncker & Humbolt
Frehsee, Detlev (1987): Schadenswiedergutmachung als Instrument strafrechtlicher Sozialkontrolle. Ein kriminalpolotischer Beitrag zur Suche nach alternativen Sanktionsformen. Berlin: Duncker & Humbolt
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Sessar, Klaus; Beurseken, Andreas & Boers, Klaus (1986): Wiedergutmachung als Konfliktreglungsparadigma? Kriminologisches Journal 18, 1986, (S. 86-104)
Sessar, Klaus; Beurseken, Andreas & Boers, Klaus (1986): Wiedergutmachung als Konfliktreglungsparadigma? Kriminologisches Journal 18, 1986, (S. 86-104)
[http://www.restorativejustice.org/university-classroom/01introduction/tutorial-introduction-to-restorative-justice/processes/vom Victim Offender Mediation (Kanada)]


Zwinger, Georg (1994): Der Konflikt mit dem Konflikt. In: Arbeitsgruppe TOA-Standards in der deutschen Bewährungshilfe (Hrsg) (1994): Täter, Opfer und VerMittler. Vom Umgang mit Problemen der Fallarbeit beim Täter-Opfer-Ausgleich. Beihefte zum Rundbrief Soziale Arbeit und Strafrecht Nr. 10 Bonn: Eigenverlag (S. 15- 22)
Zwinger, Georg (1994): Der Konflikt mit dem Konflikt. In: Arbeitsgruppe TOA-Standards in der deutschen Bewährungshilfe (Hrsg) (1994): Täter, Opfer und VerMittler. Vom Umgang mit Problemen der Fallarbeit beim Täter-Opfer-Ausgleich. Beihefte zum Rundbrief Soziale Arbeit und Strafrecht Nr. 10 Bonn: Eigenverlag (S. 15- 22)


TOA-Servicebüro: [http://www.toa-servicebuero.de/who/index.html]
TOA-Servicebüro: [http://www.toa-servicebuero.de/who/index.html]
Weitere Informationen zum Stichwort Täter-Opfer-Ausgleich finden Sie im Kriminologie-Lexikon ONLINE unter [http://www.krimlex.de/artikel.php?BUCHSTABE=T&KL_ID=191 Täter-Opfer-Ausgleich].
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