Suizid: Unterschied zwischen den Versionen

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Suizid (auch: Selbstmord; Freitod) ist jeder "Todesfall, der direkt oder indirekt auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die vom Opfer selbst begangen wurde, wobei es das Ergebnis seines Verhaltens im Voraus kannte" (Durkheim 1897: 27). Die selbst gewollte Beendigung des eigenen Lebens kann aktiv herbeigeführt werden (aktiver Suizid) oder durch das Aufsuchen gefährlicher Umstände, bzw. das Geschehenlassen von letalen Ereignissen (passiver Suizid) erfolgen. In Europa wurde der Suizid im Mittelalter (und in manchen Ländern noch Jahrhunderte darüber hinaus und bis in das 19. Jahrhundert hinein) als Angelegenheit der Strafjustiz betrachtet. Selbstmordversuche wurden mit Ertränken oder Sieden sanktioniert: "Selbstmord wurde als Verbrechen verfolgt, weil der Täter in ein Recht Gottes (und den Arbeitsbereich des Henkers) eingegriffen habe. Bestraft wurde die Leiche: In Köln musste der Henker den Gehängten, der in seinem Haus sich das Leben genommen hatte, vom Strick abschneiden; eer zog die Leiche unter der Türschwelle hinaus, damit kein Fluch auf dem Haus hängenbleibe; auf der entehrenden schwarzen Kohlenkarre fuhr er sie zum Galgen, wo er sie verscharrte. Ein Begräbnis in der Stadt, gar in geweihtrer Erde, kam nicht in Frage" (Ohler 2003: 204).  
Suizid (auch: Selbstmord; Freitod) ist jeder "Todesfall, der direkt oder indirekt auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die vom Opfer selbst begangen wurde, wobei es das Ergebnis seines Verhaltens im Voraus kannte" (Durkheim 1897: 27). Die selbst gewollte Beendigung des eigenen Lebens kann aktiv herbeigeführt werden (aktiver Suizid) oder durch das Aufsuchen gefährlicher Umstände, bzw. das Geschehenlassen von letalen Ereignissen (passiver Suizid) erfolgen. In Europa wurde der Suizid im Mittelalter (und in manchen Ländern noch Jahrhunderte darüber hinaus und bis in das 19. Jahrhundert hinein) als Angelegenheit der Strafjustiz betrachtet.


== Ländervergleich ==
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== Strafbarkeit ==
== Strafbarkeit ==
Selbstmordversuche wurden mit Ertränken oder Sieden sanktioniert: "Selbstmord wurde als Verbrechen verfolgt, weil der Täter in ein Recht Gottes (und den Arbeitsbereich des Henkers) eingegriffen habe. Bestraft wurde die Leiche: In Köln musste der Henker den Gehängten, der in seinem Haus sich das Leben genommen hatte, vom Strick abschneiden; eer zog die Leiche unter der Türschwelle hinaus, damit kein Fluch auf dem Haus hängenbleibe; auf der entehrenden schwarzen Kohlenkarre fuhr er sie zum Galgen, wo er sie verscharrte. Ein Begräbnis in der Stadt, gar in geweihtrer Erde, kam nicht in Frage" (Ohler 2003: 204).


In einigen Staaten ist der Versuch des Suizids strafbar. Der sog. erweiterte Suizid enthält häufig Tötungsdelikte, die im Falle eines bezüglich des Täters fehlgeschlagenen Versuchs auch strafbar sein können. Zudem kann die Hilfestellung beim Suizid strafbar sein.  
In einigen Staaten ist der Versuch des Suizids strafbar. Der sog. erweiterte Suizid enthält häufig Tötungsdelikte, die im Falle eines bezüglich des Täters fehlgeschlagenen Versuchs auch strafbar sein können. Zudem kann die Hilfestellung beim Suizid strafbar sein.  
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