Subsidiaritätsprinzip: Unterschied zwischen den Versionen

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===Erläuterung===
===Erläuterung===
Das Subsidiaritätsprinzip ist ein sozialethisches "Unterstützungs"-Prinzip (ursprünglich aus der [[Katholische Soziallehre|katholischen Soziallehre]]) wonach alle Hilfstätigkeit für ein Individuum oder für eine Gruppe von Individuen erst dann einsetzen soll, wenn die Kräfte dieser zur Selbsthilfe nicht mehr ausreichen. Frühere Formulierungen des Grundsatzes finden sich im Alten Testament ebenso wie bei [[Aristoteles]], [[Montesquieu]], [[Tocqueville]] oder [[Abraham Lincoln]].  
Das Subsidiaritätsprinzip ist ein sozialethisches "Unterstützungs"-Prinzip (der Bergiff stammt ursprünglich aus der [[Katholische Soziallehre|katholischen Soziallehre]]) wonach alle Hilfstätigkeit für ein Individuum oder für eine Gruppe von Individuen erst dann einsetzen soll, wenn die Kräfte dieser zur Selbsthilfe nicht mehr ausreichen. Frühere Formulierungen des Grundsatzes finden sich im Alten Testament ebenso wie bei [[Aristoteles]], [[Montesquieu]], [[Tocqueville]] oder [[Abraham Lincoln]].  


Ein subsidiäres Staatsverständnis ist grundlegend für die liberale Staatstheorie. Danach darf der Staat die Freiheit der Bürger nur im Maße des unbedingt Notwendigen beschränken. Das Subsidiaritätsprinzip wird in diesem Sinne auch auf das Verhältnis kleinerer sozialer Gemeinschaften zu jeweils größeren bezogen. Hier verleiht es der kleineren Gemeinschaft das Recht, unbegründete Hilfe (aber auch Eingriffe) der Größeren abzuweisen, wie es andererseits die Größeren verpflichtet, die jeweils kleinere Gemeinschaft bei der Erhaltung ihrer Kräfte und Selbsthilfemöglichkeiten zu unterstützen.
Ein subsidiäres Staatsverständnis ist grundlegend für die liberale Staatstheorie. Danach darf der Staat die Freiheit der Bürger nur im Maße des unbedingt Notwendigen beschränken. Das Subsidiaritätsprinzip wird in diesem Sinne auch auf das Verhältnis kleinerer sozialer Gemeinschaften zu jeweils größeren bezogen. Hier verleiht es der kleineren Gemeinschaft das Recht, unbegründete Hilfe (aber auch Eingriffe) der Größeren abzuweisen, wie es andererseits die Größeren verpflichtet, die jeweils kleinere Gemeinschaft bei der Erhaltung ihrer Kräfte und Selbsthilfemöglichkeiten zu unterstützen.
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