Strafzurückstellung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Strafprozeßordnung]] ([[StPO]]) bietet dem verurteilten Drogenabhängigen vor einer Strafzurückstellung oder dem Antritt einer Strafe noch die Möglichkeit, einen Strafaufschub (§ 455 StPO) zu erwirken, um eine Therapiemaßnahme außerhalb des Vollzuges zu absolvieren.
Die [[Strafprozeßordnung]] ([[StPO]]) bietet dem verurteilten Drogenabhängigen vor einer Strafzurückstellung oder dem Antritt einer Strafe noch die Möglichkeit, einen Strafaufschub (§ 455 StPO) zu erwirken, um eine Therapiemaßnahme außerhalb des Vollzuges zu absolvieren.


Bei Betäubungsmittelabhängigen kann die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) angeordnet werden. Diese Form der Maßregel wird als „Unterbringungslösung“ bezeichnet. Sie soll bei ihrer Anordnung einer Zurückstellungsmaßnahme nach dem BtMG jedoch vorgezogen werden (Patzak 2012, 1247). Nicht nur nach der Beendigung einer Maßregel, sondern auch bei Nichtgewährung einer Strafzurückstellung kann eine Behandlung des Drogenabhängigen im [[Strafvollzug]] erforderlich werden. Diese „Strafvollzugslösung“ kann beispielsweise durch das Angebot einer Substitutionstherapie oder in seltenen Fällen auch in einer Einrichtung des offenen Vollzuges (§ 10 [[StVollzG]]) realisiert werden.
Bei Betäubungsmittelabhängigen kann die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) angeordnet werden. Diese Form der Maßregel wird als „Unterbringungslösung“ bezeichnet. Sie soll bei der Abwägung ihrer Anordnung einer Zurückstellungsmaßnahme nach dem BtMG vorgezogen werden, schließt jedoch eine spätere Maßnhame gem. § 35 BtMG nicht aus (Patzak 2012, 1247). Nicht nur nach der Beendigung einer Maßregel, sondern auch bei Nichtgewährung einer Strafzurückstellung kann eine Behandlung des Drogenabhängigen im [[Strafvollzug]] erforderlich werden. Diese „Strafvollzugslösung“ kann beispielsweise durch das Angebot einer Substitutionstherapie oder in seltenen Fällen auch in einer Einrichtung des offenen Vollzuges (§ 10 [[StVollzG]]) realisiert werden.


==Statistiken und Studien zur Strafzurückstellungspraxis in Deutschland==
==Statistiken und Studien zur Strafzurückstellungspraxis in Deutschland==
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