Strafvollzugsrecht: Unterschied zwischen den Versionen

98 Bytes hinzugefügt ,  15:25, 8. Jun. 2018
 
Zeile 4: Zeile 4:


==Föderalismusreform==
==Föderalismusreform==
2006 wurde die Strafvollzugsgesetzgebung (im Rahmen der Föderalismusreform) Ländersache. Das [[StVollzG|Strafvollzugsgesetz]] (StVollzG) gilt seither nur noch in denjenigen Bundesländern, die noch keine eigenen Strafvollzugsgesetze erlassen haben. Seither sind Landesstrafvollzugsgesetze in Bayern, Hamburg und Niedersachsen erlassen worden (Stand: 30.04.2009).
2006 wurde die Strafvollzugsgesetzgebung (im Rahmen der Föderalismusreform) Ländersache. Das [[StVollzG|Strafvollzugsgesetz]] (StVollzG) gilt seither nur noch in denjenigen Bundesländern, die noch keine eigenen Strafvollzugsgesetze erlassen haben. Seither sind nach und nach in allen Bundesländern Landesstrafvollzugsgesetze erlassen worden. Zum 1. Oktober 2016 ersetzte Berlin als letztes Bundesland das (Bundes-)Strafvollzugsgesetz durch ein Landesgesetz.
 
==Vollzug der Jugendstrafe==
==Vollzug der Jugendstrafe==
Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtete die Länder bis zum Ende des Jahres 2007 eine gesetzliche Grundlage auch für den Vollzug der Jugendstrafe zu schaffen. Seit dem 1.1.2008 sind daher verschiedene Jugendstrafvollzugsgesetze in Kraft.
Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtete die Länder bis zum Ende des Jahres 2007 eine gesetzliche Grundlage auch für den Vollzug der Jugendstrafe zu schaffen. Seit dem 1.1.2008 sind daher verschiedene Jugendstrafvollzugsgesetze in Kraft.
1.480

Bearbeitungen