Strafvollzugsrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Strafvollzug''' im weiteren Sinne ist jede Durchführung einer strafrechtlichen Sanktion. Im engeren Sinne versteht man unter Strafvollzug die Durchführung einer von einem Gericht verhängten [[Freiheitsstrafe]] oder [[Jugendstrafe]].  
'''Strafvollzugrecht''' ist die rechtliche Regelung des [[Strafvollzuges]] d.h. der Durchführung einer von einem Gericht verhängten [[Freiheitsstrafe]] oder [[Jugendstrafe]].  
==Bundesgesetzliche Regelung==
==Bundesgesetzliche Regelung==
In (West-) Deutschland wurde der Strafvollzug für Erwachsene 1977 im Strafvollzugsgesetz (StVollzG) gesetzlich geregelt. Der Vollzug der Jugendstrafe blieb weitere dreißig Jahre ohne gesetzliche Grundlage. In beiden Fällen findet der Vollzug in Justizvollzugsanstalten (JVAs) statt. Zusätzlich zum Strafvollzug findet in solchen Anstalten auch der Vollzug der [[Untersuchungshaft]], der [[Sicherungsverwahrung]] u.a. statt.
In (West-) Deutschland wurde der Strafvollzug für Erwachsene 1977 im Strafvollzugsgesetz (StVollzG) gesetzlich geregelt. Der Vollzug der Jugendstrafe blieb weitere dreißig Jahre ohne gesetzliche Grundlage. In beiden Fällen findet der Vollzug in Justizvollzugsanstalten (JVAs) statt. Zusätzlich zum Strafvollzug findet in solchen Anstalten auch der Vollzug der [[Untersuchungshaft]], der [[Sicherungsverwahrung]] u.a. statt.
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