Strafvollzugsrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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In Deutschland bezeichnet "Strafvollzug" den auf Freiheitsstrafen bezogenen Teil des "Justizvollzugs", der zusätzlich zum Vollzug der Freiheitsstrafe auch den Vollzug anderer Strafen, Maßnahmen oder Massregeln enthält, die zur Zuständigkeit der Justizressorts gehören (z.B. Jugendstrafe, [[Sicherungsverwahrung]], [[Untersuchungshaft]]).
In Deutschland bezeichnet "Strafvollzug" den auf Freiheitsstrafen bezogenen Teil des "Justizvollzugs", der zusätzlich zum Vollzug der Freiheitsstrafe auch den Vollzug anderer Strafen, Maßnahmen oder Massregeln enthält, die zur Zuständigkeit der Justizressorts gehören (z.B. Jugendstrafe, [[Sicherungsverwahrung]], [[Untersuchungshaft]]).


[[Kategorie:Strafvollzug]
[[Kategorie:Strafvollzug]]
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