Strafvollzugsrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter '''Strafvollzug''' versteht man heute nicht in erster Linie den Vollzug jeglicher Strafen, sondern die praktische Durchführung einer verhängten Freiheitsstrafe in einer [[Strafvollzugsanstalt]]. Gesetzlich geregelt wurde der Strafvollzug in Deutschland erstmals im [[StVollzG|Strafvollzugsgesetz]] (StVollzG) von 1976. Seit dem Jahre 2006 ist, im Ramen der Föderalismusreform, die Strafvollzugsgesetzgebung den einzelnen Bundesländern übertragen worden. Das StVollzG gilt nur noch in denjenigen Bundesländern, solange diese keine eigenen Strafvollzugsgetze erlassen haben. Der Begriff "Strafvollzug" ist in dem weiteren Begriff "Justizvollzug" enthalten, der zusätzlich zum Vollzug der Freiheitsstrafe auch den anderer Strafen oder Massregeln enthält, die zur Zuständigkeit des Justizressorts gehören (derzeit z.B. Jugendstrafe, Sicherungsverwahrung, Untersuchungshaft).
Unter '''Strafvollzug''' versteht man heute nicht in erster Linie den Vollzug jeglicher Strafen, sondern die praktische Durchführung einer verhängten Freiheitsstrafe in einer [[Justizvollzugsanstalt (JVA)]]. Gesetzlich geregelt wurde der Strafvollzug in Deutschland erstmals im [[StVollzG|Strafvollzugsgesetz]] (StVollzG) von 1976. Seit dem Jahre 2006 ist, im Ramen der Föderalismusreform, die Strafvollzugsgesetzgebung den einzelnen Bundesländern übertragen worden. Das StVollzG gilt nur noch in denjenigen Bundesländern, solange diese keine eigenen Strafvollzugsgetze erlassen haben. Der Begriff "Strafvollzug" ist in dem weiteren Begriff "Justizvollzug" enthalten, der zusätzlich zum Vollzug der Freiheitsstrafe auch den anderer Strafen oder Massregeln enthält, die zur Zuständigkeit des Justizressorts gehören (derzeit z.B. Jugendstrafe, Sicherungsverwahrung, Untersuchungshaft).

Version vom 10. Oktober 2008, 12:14 Uhr

Unter Strafvollzug versteht man heute nicht in erster Linie den Vollzug jeglicher Strafen, sondern die praktische Durchführung einer verhängten Freiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt (JVA). Gesetzlich geregelt wurde der Strafvollzug in Deutschland erstmals im Strafvollzugsgesetz (StVollzG) von 1976. Seit dem Jahre 2006 ist, im Ramen der Föderalismusreform, die Strafvollzugsgesetzgebung den einzelnen Bundesländern übertragen worden. Das StVollzG gilt nur noch in denjenigen Bundesländern, solange diese keine eigenen Strafvollzugsgetze erlassen haben. Der Begriff "Strafvollzug" ist in dem weiteren Begriff "Justizvollzug" enthalten, der zusätzlich zum Vollzug der Freiheitsstrafe auch den anderer Strafen oder Massregeln enthält, die zur Zuständigkeit des Justizressorts gehören (derzeit z.B. Jugendstrafe, Sicherungsverwahrung, Untersuchungshaft).