Strafvollstreckung
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Die Durchführung einer ausgesprochenen Strafe wird als Strafvollstreckung bezeichnet. Dazu gehört die Vollstreckung von Geldstrafen ebenso wie die von Leibes- und Lebensstrafen und der Vollzug einer Freiheitsstrafe. Insofern ist der Begriff der Strafvollstreckung umfassender als derjenige des nur auf die Durchführung der Freiheitsstrafe bezogene Begriff des Strafvollzugs.