Straftheorien: Unterschied zwischen den Versionen

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===Kritik===
===Kritik===
Der Gedanke man könne ein Übel (Straftat) durch staatliches Zufügen von weiteren Übels (Strafleidens) ausgleichen ist fraglich. Durch die bloße Bestrafung wird nur selten eine Läuterung des Straftäters erreicht. Inhaftierung von Menschen ohne einen zukunftsgerichteten Schutzzweck ([[Resozialisierung (als Vollzugsziel)]]) ist verfassungsmäßig und menschenrechtlich nicht zu rechtfertigen.


==Relative Straftheorien==
==Relative Straftheorien==
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