Straftheorien: Unterschied zwischen den Versionen

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==Straf - oder Strafrechtstheorien==
==Straf - oder Strafrechtstheorien==
Das Einschränken von Freiheits- und Persönlichkeitsrechten (Kriminalstrafe) von Beschuldigten bedarf einer inhaltlichen Rechtfertigung und einer durch das Gesetz abgesicherten Legitimation. Hierzu wurden und werden sogenannte Straftheorien entwickelt. Über den Sinn und die Notwendigkeit von Strafen besteht keine Einigkeit (vgl. den sog. "Schulenstreit" im einzelnen bei Naucke 2001). Die Straftheorien befassen sich mit der Frage, wie die primäre Aufgabe des Strafrechts (der Schutz von Rechtsgütern) mit den  konventionellen Mitteln des Strafrechts (Androhung, Verhängung und Vollzug der [[Strafe]]) erreicht werden kann. Straftheorien beziehen sich auf Sinn, Zweck oder Funktion von Strafe.
Das Einschränken von Freiheits- und Persönlichkeitsrechten (Kriminalstrafe) von Beschuldigten bedarf einer inhaltlichen Rechtfertigung und einer durch das Gesetz abgesicherten Legitimation. Hierzu wurden und werden sogenannte Straftheorien entwickelt. Über den Sinn und die Notwendigkeit von Strafen besteht keine Einigkeit (vgl. den sog. "Schulenstreit" im einzelnen bei Naucke 2002). Die Straftheorien befassen sich mit der Frage, wie die primäre Aufgabe des Strafrechts (der Schutz von Rechtsgütern) mit den  konventionellen Mitteln des Strafrechts (Androhung, Verhängung und Vollzug der [[Strafe]]) erreicht werden kann. Straftheorien beziehen sich auf Sinn, Zweck oder Funktion von Strafe.


==Absolute Straftheorien==
==Absolute Straftheorien==