Straftheorien: Unterschied zwischen den Versionen

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Vergeltungsorientierte (retributionistische) Straftheorien stehen nicht in Relation (deshalb absolut) zu einem darüber hinaus verfolgten Zweck.  
Vergeltungsorientierte (retributionistische) Straftheorien stehen nicht in Relation (deshalb absolut) zu einem darüber hinaus verfolgten Zweck.  
Das Wesen der Strafe ist für sie ein (tatproportionaler) Ausgleich, sei es als Wiedergutmachung, sei es als Vergeltung oder (veraltet) als Sühne. In diesen normativen Funktionen erschöpft sich sich der Sinn der Strafe.  
Das Wesen der Strafe ist für sie ein (tatproportionaler) Ausgleich, sei es als Wiedergutmachung, sei es als Vergeltung oder (veraltet) als Sühne. In diesen normativen Funktionen erschöpft sich sich der Sinn der Strafe.  
In der Sühnetheorie löst sich der Täter durch Sühneleistung von seiner Schuld und erlangt damit wieder volle Würde.
In der Sühnetheorie löst sich der Täter durch Sühneleistung von seiner Schuld und erlangt damit wieder seine volle Würde.
Unrecht soll durch Bestrafung aufgewogen werden. Strafe soll nicht das Ausmaß des angerichteten Unrechts übersteigen. Der Strafanspruch wird damit begrenzt. Der Ansatz der ausgleichenden Gerechtigkeit ermöglicht die Bestimmung eines gerecht empfundenen Strafmaßes.
Unrecht soll durch Bestrafung aufgewogen werden. Strafe soll nicht das Ausmaß des angerichteten Unrechts übersteigen. Der Strafanspruch wird damit begrenzt. Der Ansatz der ausgleichenden Gerechtigkeit ermöglicht die Bestimmung eines gerecht empfundenen Strafmaßes.