Straftheorien: Unterschied zwischen den Versionen

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==Relative Straftheorien==
==Relative Straftheorien==
 
Im Gegensatz zu den absoluten Straftheorien gehen die relativen Theorien nicht vom Verbrechen, sondern vom Zweck der Strafe aus und stützen sich auf den Grundsatz:''"Punitur, sed ne peccetur."'' (Bestraft wird, damit kein Unrecht geschieht)
Im Gegensatz zu den absoluten Straftheorien, die tendenziell durch einen retributiven Gedanken geprägt werden, sind die relativen Theorien als Zwecktheorien einzuordnen.
 
Laut relativer Straftheorien beherrschen die Vorbeugungszwecke das Strafrecht, im Konfliktsfall hat das Vergeltungsprinzip Ihnen zu weichen. (Maurach/Zipf, §6I, Rn. 5)


Die Einschränkung der Grundrechte des Straftäters durch das Strafrecht ist, laut den Zwecktheorien nur dann gerechtfertigt, wenn durch die verhängung einer Strafe bestimmte, der Verbrechensvorbeugung dienende Zwecke erstrebt werden.
Die Einschränkung der Grundrechte des Straftäters durch das Strafrecht ist, laut den Zwecktheorien nur dann gerechtfertigt, wenn durch die verhängung einer Strafe bestimmte, der Verbrechensvorbeugung dienende Zwecke erstrebt werden.


Aufgrund ihrer vorbeugenden Zwecke wird unter folgenden Zwecktheorien unterschieden:
Folgende Zwecke werden unterschieden:


'''''1.[[Generalprävention]]''' (positive und negative Generalprävention)''
'''''1.[[Generalprävention]]''' (positive und negative Generalprävention)''
Abschreckung und Verbrechensverhütung durch psychische Einwirkung auf die Allgemeinheit (Feuerbach)


Verbrechensverhütung durch psychische Einwirkung auf die Allgemeinheit.
'''''2.[[Spezialprävention]]''' (positive und negative Spezialprävention)''
Verhütung der Verbrechenswiederholung durch Einwirkung auf den einzelnen Straftäter


'''''2.[[Spezialprävention]]''' (positive und negative Spezialprävention)''
'''3. Besserungstheorien''': Der Strafzweck ist die Besserung des Täters


Verhütung der Verbrechenswiederholung durch Einwirkung auf den einzelnen Straftäter
'''4. Sicherungstheorien''' ("Theorie der Unschädlichmachung")
Schutz der Allgemeinheit vor dem Verbrecher) (z.B. Lombroso hinsichtlich der "geborenen Verbrecher")


Die relativen Straftheorien stützen sich auf den Grundsatz:'' "Punitur, sed ne peccetur."'' - (deutsch: „Bestraft wird, damit kein Unrecht geschieht.)
Laut relativer Straftheorien beherrschen die Vorbeugungszwecke das Strafrecht, im Konfliktsfall hat das Vergeltungsprinzip Ihnen zu weichen. (Maurach/Zipf, §6I, Rn. 5)


==Vereinigungstheorien==
==Vereinigungstheorien==


Die Vereinigungstheorien versuchen die verschiedenen Elemente der relativen und absoluten Straftheorien bzw. retributive, spezial und generalpräventive Ansätze miteinander zu verbinden.
Die Vereinigungstheorien versuchen die verschiedenen Elemente der relativen und absoluten Straftheorien bzw. retributive, spezial und generalpräventive Ansätze miteinander zu verbinden.