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Das Einschränken von Freiheits- und Persönlichkeitsrechten (Kriminalstrafe) von Beschuldigten bedarf einer inhaltlichen Rechtfertigung und einer durch das Gesetz abgesicherten Legitimation. Hierzu wurden und werden sogenannte Straftheorien entwickelt. Die Straftheorien befassen sich mit der Frage wie die primäre Aufgabe des Strafrechts (der Schutz hochstehender Rechtsgüter) mit den konventionellen Mitteln des Strafrechts ( Androhung, Verhängung und Vollzug der [[Strafe]]) erreicht werden kann. | Das Einschränken von Freiheits- und Persönlichkeitsrechten (Kriminalstrafe) von Beschuldigten bedarf einer inhaltlichen Rechtfertigung und einer durch das Gesetz abgesicherten Legitimation. Hierzu wurden und werden sogenannte Straftheorien entwickelt. Die Straftheorien befassen sich mit der Frage wie die primäre Aufgabe des Strafrechts (der Schutz hochstehender Rechtsgüter) mit den konventionellen Mitteln des Strafrechts ( Androhung, Verhängung und Vollzug der [[Strafe]]) erreicht werden kann. | ||
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==Straf - oder Strafrechtstheorien== | ==Straf - oder Strafrechtstheorien== |