Straftheorien: Unterschied zwischen den Versionen

4 Bytes hinzugefügt ,  18:27, 13. Sep. 2008
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
'''Die Straf - oder Strafrechtstheorien'''
'''Die Straf - oder Strafrechtstheorien'''


Das Einschränken und Beschneiden von Freiheits- und Persönlichkeitsrechten (Kriminalstrafe) von Beschuldigten bedarf einer inhaltlichen Rechtfertigung einer durch das Gesetz abgesicherten Legitimation. Hierzu wurden und werden sogenannte Straftheorien entwickelt. Die Straftheorien befassen sich mit der Frage wie die primäre Aufgabe des Strafrechts (der Schutz hochstehender Rechtsgüter) mit den  konventionellen Mitteln des Strafrechts ( Androhung, Verhängung und Vollzug der [[Strafe]]) erreicht werden kann.
Das Einschränken und Beschneiden von Freiheits- und Persönlichkeitsrechten (Kriminalstrafe) von Beschuldigten bedarf einer inhaltlichen Rechtfertigung und einer durch das Gesetz abgesicherten Legitimation. Hierzu wurden und werden sogenannte Straftheorien entwickelt. Die Straftheorien befassen sich mit der Frage wie die primäre Aufgabe des Strafrechts (der Schutz hochstehender Rechtsgüter) mit den  konventionellen Mitteln des Strafrechts ( Androhung, Verhängung und Vollzug der [[Strafe]]) erreicht werden kann.