Strafrechtsentwicklung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Frage nach der Strafrechtsentwicklung - d.h. nach der Entstehung des Strafrechts, nach den geschichtlichen Bedingungen der Veränderungen seiner Form, seines Inhalts und seiner Reichweite sowie auch nach den Bedingungen, Risiken und Chancen einer möglichen Abschaffung bzw. Überwindung des Strafrechts in der Zukunft - tangiert viele wissenschaftliche Disziplinen wie z.B. die Anthropologie, die vergleichende Rechts-Ethnologie, die Kriminalwissenschaften und die Soziologie.
Die Frage nach der Strafrechtsentwicklung - d.h. nach der Entstehung des Strafrechts, nach den geschichtlichen Bedingungen der Veränderungen seiner Form, seines Inhalts und seiner Reichweite sowie auch nach den Bedingungen, Risiken und Chancen einer möglichen Abschaffung bzw. Überwindung des Strafrechts in der Zukunft - tangiert viele wissenschaftliche Disziplinen wie z.B. die Anthropologie, die vergleichende Rechts-Ethnologie, die Kriminalwissenschaften und die Soziologie.
== Die Analyse von Wolfgang Naucke (1975) ==
*Strafrecht ist staatliche Machtdemonstration
*Die  Notwendigkeit der Existenz eines machtvollen Strafrechts wird im Alltag wie auch in der juristischen Öffentlichkeit begründungslos als völlig selbstverständlich unterstellt
*Allerdings verliert das Strafrecht seine relative Stabilität und Autonomie im Verhältnis zur Politik. Das moderne Strafrecht passt sich dem jeweiligen innenpolitischen Klima an.





Version vom 30. April 2008, 18:07 Uhr

Die Frage nach der Strafrechtsentwicklung - d.h. nach der Entstehung des Strafrechts, nach den geschichtlichen Bedingungen der Veränderungen seiner Form, seines Inhalts und seiner Reichweite sowie auch nach den Bedingungen, Risiken und Chancen einer möglichen Abschaffung bzw. Überwindung des Strafrechts in der Zukunft - tangiert viele wissenschaftliche Disziplinen wie z.B. die Anthropologie, die vergleichende Rechts-Ethnologie, die Kriminalwissenschaften und die Soziologie.


Die Analyse von Wolfgang Naucke (1975)

  • Strafrecht ist staatliche Machtdemonstration
  • Die Notwendigkeit der Existenz eines machtvollen Strafrechts wird im Alltag wie auch in der juristischen Öffentlichkeit begründungslos als völlig selbstverständlich unterstellt
  • Allerdings verliert das Strafrecht seine relative Stabilität und Autonomie im Verhältnis zur Politik. Das moderne Strafrecht passt sich dem jeweiligen innenpolitischen Klima an.



Literatur

  • Durkheim, Émile (1901)Deux Lois de l'Evolution Penale. L'Annee Sociologique; Paris; S. 65-95. engl. Übersetzung von A. Jones/A. Scull (1973) Two laws of penal evolution; Economy and Society 2; S. 284-308; neu verlegt in M.Gane (1992) The radical sociology of Durkheim and Mauss. London: S.21-49.
  • Naucke, Wolfgang (1975) Tendenzen in der Strafrechtsentwicklung. Karlsruhe: C.F.Müller Juristischer Verlag.