Steuerfahndung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Beamten der Steuerfahndung haben in Steuerstrafverfahren dieselben Rechte und Pflichten wie die Polizei nach den Vorschriften der [[Strafprozessordnung (Deutschland)|Strafprozessordnung]]. Sie haben danach das Recht des so genannten ersten Zugriffs sowie das Recht, [[Hausdurchsuchung]]en durchzuführen und Gegenstände zu beschlagnahmen. Außerdem haben sie das Recht zur Durchsicht der Papiere des von einer Durchsuchung Betroffenen (das erst 2004 auch Polizeibeamten zugebilligt wurde; letzteren aber auch nur dann, wenn eine Anordnung der Staatsanwaltschaft vorliegt). Durchsuchungen und [[Beschlagnahme]] geschehen in der Regel nur aufgrund richterlicher Anordnung, in seltenen Ausnahmefällen auch bei [[Gefahr im Verzuge]].
Die Beamten der Steuerfahndung haben in Steuerstrafverfahren dieselben Rechte und Pflichten wie die Polizei nach den Vorschriften der [[Strafprozessordnung (Deutschland)|Strafprozessordnung]]. Sie haben danach das Recht des so genannten ersten Zugriffs sowie das Recht, [[Hausdurchsuchung]]en durchzuführen und Gegenstände zu beschlagnahmen. Außerdem haben sie das Recht zur Durchsicht der Papiere des von einer Durchsuchung Betroffenen (das erst 2004 auch Polizeibeamten zugebilligt wurde; letzteren aber auch nur dann, wenn eine Anordnung der Staatsanwaltschaft vorliegt). Durchsuchungen und [[Beschlagnahme]] geschehen in der Regel nur aufgrund richterlicher Anordnung, in seltenen Ausnahmefällen auch bei [[Gefahr im Verzuge]].


Durch eine strafbefreiende [[Selbstanzeige]] (§ 371 AO) kann man einem Strafverfahren wegen [[Steuerhinterziehung]] zuvor kommen.
Ratschläge für das Verhalten von Betroffenen beim Eintreffen der Steuerfahndung ("zwischen 7 und 9 Uhr") gibt das "Handbuch für flexible Steuerzahler" (Merten 2008). Durch eine strafbefreiende [[Selbstanzeige]] (§ 371 AO) kann man einem Strafverfahren wegen [[Steuerhinterziehung]] zuvor kommen.


"Die Finanzverwaltung ist Sache der Länder. Sie entscheiden darüber, wie viele Finanzbeamte für die Steuerfahndung arbeiten. In Bayern waren nach Angaben der Deutschen Steuergewerkschaft im Jahr 2006 rund 340 Steuerfahnder im Einsatz. Mehr als 760 Mio. Euro brachten ihre Prüfungen dem Fiskus ein. Im bevölkerungsreichen Nordrhein-Westfalen sollen 520 Beamte für die Steuerfahndung im Einsatz sein. Im Saarland arbeiten dagegen nur knapp 20 Mitarbeiter an der Aufdeckung von Steuerbetrug.
"Die Finanzverwaltung ist Sache der Länder. Sie entscheiden darüber, wie viele Finanzbeamte für die Steuerfahndung arbeiten. In Bayern waren nach Angaben der Deutschen Steuergewerkschaft im Jahr 2006 rund 340 Steuerfahnder im Einsatz. Mehr als 760 Mio. Euro brachten ihre Prüfungen dem Fiskus ein. Im bevölkerungsreichen Nordrhein-Westfalen sollen 520 Beamte für die Steuerfahndung im Einsatz sein. Im Saarland arbeiten dagegen nur knapp 20 Mitarbeiter an der Aufdeckung von Steuerbetrug.
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* Hild, Dieter (2004) Checkliste zur Hausdurchsuchung durch die Steuerfahndung. Z_Steu-Beiträge H. 6, 20. Juli, S. 95 (aufgerufen am 19.02.2008: http://www.sis-verlag.de/Service/hausdurch.pdf)
* Hild, Dieter (2004) Checkliste zur Hausdurchsuchung durch die Steuerfahndung. Z_Steu-Beiträge H. 6, 20. Juli, S. 95 (aufgerufen am 19.02.2008: http://www.sis-verlag.de/Service/hausdurch.pdf)
* Lübke/Müller/Bonenberger: ''"Steuerfahndung - Situation erkennen, vermeiden, richtig beraten"'', Gabler Verlag, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-8349-0638-0
* Lübke/Müller/Bonenberger: ''"Steuerfahndung - Situation erkennen, vermeiden, richtig beraten"'', Gabler Verlag, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-8349-0638-0
* Merten, Hans-Lothar (2008) Steueroasen. Ausgabe 2008. Handbuch für flexible Steuerzahler. Regensburg: Walhalla.
* Streck: ''"Die Steuerfahndung"'', Otto Schmidt Verlag, Köln 2006, ISBN 978-3504623173
* Streck: ''"Die Steuerfahndung"'', Otto Schmidt Verlag, Köln 2006, ISBN 978-3504623173
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