Sterilisation

Sterilisation Nicht nur in der Weimarer Republik, auch international, wurde heftig über Eugenik und die freiwillige Sterilisation sozial und erbbiologisch <Minderwertiger> diskutiert. Gesetzlich verankert wurde die Zwangssterilisation aber erst im Juli 1933 in Deutschland mit dem „Gesetz zur Verhütung erkranken Nachwuchses“. (vegl. Genkel u.a., S. 15). Mit der Krise des Weimarer Wohlfahrtsstaates wurde die Eugenik in fürsorgepolitische Erwägungen eingebracht. Insbesondere der Arzt und Volkswirt Hans Harmsen (1899-1989), der bei Grotjohann studierte, machte sich einen Namen als „junger, organisationsbegabter Wissenschaftler“ mit der Beschäftigung zum Themenfeld der Eheberatung und Abtreibung. Harmsen war Direktor der Gesundheitsfürsorgeabteilung im Central-Ausschuss für Innere Mission (CA) und verantwortlich für die erstmals 1931 tagende „Fachkonferenz für Eugenik“ (seit 1934 „Ständiger Ausschuss für Rassenhygiene und Rassenpflege“) des CA. Harmsen war nach 1945 Leiter der Akademie für Staatsmedizin und gründete 1953 in Hamburg die „Deutsche Akademie für Bevölkerungswissenschaften“.(Näheres hierzu Ebbinghaus / Kaupen-Haas / Roth, 1984) Im Bezug auf die Erb- und Rassenpflege wurde Hamburg zum „Mustergau“. Schnell, systematisch und scharf war die hamburgische Anwendungspraxis. Um die hohe Zahl der zu erstellenden Gutachten für die Zwangsterilisationen erstellen (bewältigen) zu können, wurden alle verfügbaren Ärzte im Staatsdienst verpflichtet. Die Sterilisationen wurden „nach Dringlichkeit“ durchgeführt. Für die Feststellung der „Dringlichkeit“ wurde auch auf Daten aus der Sozial- und Jugendbehörde zurückgegriffen. Internierte Alkoholiker, Psychiatriepatienten und Kinder und Jugendliche, die in Heimen lebten fielen in diese Kategorie. Aber „der Kreis weitet sich immer mehr aus“ (Pfäfflin, 1984, S. 29)