Spezialprävention: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Theorie der Spezialprävention ist eine [[Straftheorie]] bzw. eine Zwecktheorie, d.h. sie versucht die Verhängung einer [[Freiheitsstrafe]] durch den Staat anhand verschiedener [[Vollzugsziel]]e zu rechtfertigen. Bei den [[Straftheorien]] ist zwischen den absoluten und den relativen Theorien zu unterscheiden. Während die ersten die Verhängung einer Strafe durch den in Straftat enthaltenen Unrechtsgehalt rechtfertigen und sich deswegen eher auf einen retributiven Gedanken stützen, spielt bei den zweiten (auch Zwecktheorien genannt) der Zweck der Strafe eine Zentrale Rolle, wobei der Eingriff des Strafrechts nur dann gerechtfertigt ist, wenn durch das Übel - seine Ankündigung, Verhängung oder reale Zufügung - bestimmte, der Verbrechensvorbeugung dienende Zwecke erstrebt werden (weil eine Zweckgelöste Übelzufügung sinnwiedrig ist).(Maurach/Zipf, Strafrecht AT, §6I Rn.5)  
Die Theorie der Spezialprävention ist eine [[Straftheorie]] bzw. eine Zwecktheorie, d.h. sie versucht die Verhängung einer [[Freiheitsstrafe]] durch den Staat anhand verschiedener [[Vollzugsziel]]e zu rechtfertigen. Bei den [[Straftheorien]] ist zwischen den absoluten und den relativen Theorien zu unterscheiden. Während die ersten die Verhängung einer Strafe durch den in Straftat enthaltenen Unrechtsgehalt rechtfertigen und sich deswegen eher auf einen retributiven Gedanken stützen, spielt bei den zweiten (auch Zwecktheorien genannt) der Zweck der Strafe eine Zentrale Rolle, wobei der Eingriff des Strafrechts nur dann gerechtfertigt ist, wenn durch das Übel - seine Ankündigung, Verhängung oder reale Zufügung - bestimmte, der Verbrechensvorbeugung dienende Zwecke erstrebt werden (weil eine zweckgelöste Übelzufügung sinnwidrig ist).(Maurach/Zipf, Strafrecht AT, §6I Rn.5)  


Laut Theorie der Spezialprävention ist es die Funktion der Strafe den Täter von weiteren Straftaten abzuhalten, dabei ist die Strafe nicht an einen potentiellen Täter, sondern an den konkreten individualisierten schon bestraften Täter gerichtet - die Theorie der Spezialprävention hat ihr "Wirkungsmomentum" a posteriori, d.h. nachdem der Täter die Rechtsordnung schon gebrochen hat.
Laut Theorie der Spezialprävention ist es die Funktion der Strafe den Täter von weiteren Straftaten abzuhalten, dabei ist die Strafe nicht an einen potentiellen Täter, sondern an den konkreten individualisierten schon bestraften Täter gerichtet - die Theorie der Spezialprävention hat ihr "Wirkungsmomentum" a posteriori, d.h. nachdem der Täter die Rechtsordnung schon gebrochen hat.
Anonymer Benutzer