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Kritik: Man müsste einen Täter so lang gefangen halten bis er wieder sozialisierungsfähig wäre.(Roxin, Seite 77f.) | Kritik: Man müsste einen Täter so lang gefangen halten bis er wieder sozialisierungsfähig wäre.(Roxin, Seite 77f.) | ||
Franz von | Einer der bedeutesten Verfechter der Theorie der Spezialprävention war Franz von Liszt. Seine Forderungen nach einem Zweckgedanken im Strafrecht fanden weitere Anhänger und wurden von der von ihm gegründeten "soziologischen" Strafrechtsschule weiterentwickelt. | ||
In seinem 1882 erschienem Marburger Programm verteidigte er die Spezialpräventive Behandlung und teilte sie nach drei Tätertypen auf: | |||
In seinem Marburger Programm | |||
1) Die Unschädlichmachung der weder abzuschreckenden noch zu bessernden Gewohnheitsverbrechern (Die allgemeinheit (Gesellschaft) wird durch die Einsperrung des Täters gesichert ) | 1) Die Unschädlichmachung der weder abzuschreckenden noch zu bessernden Gewohnheitsverbrechern (Die allgemeinheit (Gesellschaft) wird durch die Einsperrung des Täters gesichert ) |
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