Spezialprävention: Unterschied zwischen den Versionen

keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 2: Zeile 2:




Die Theorie der Spezialprävention ist eine Straftheorie bzw. eine Zwecktheorie, d.h. sie versucht die Verhängung einer Freiheitsstrafe durch den Staat anhand verschiedener Vollzugsziele zu rechtfertigen. Bei den Straftheorien ist zwischen den absoluten und den relativen  Theorien zu unterscheiden. Während die ersten die Verhängung einer Strafe durch den in Straftat enthaltenen Unrechtsgehalt rechtfertigen und sich deswegen eher auf einen retributiven Gedanken stützen, spielt bei den zweiten (auch Zwecktheorien genannt) der Zweck der Strafe eine Zentrale Rolle, wobei der Eingriff des Strafrechts nur dann gerechtfertigt ist, wenn durch das Übel - seine Ankündigung, Verhängung oder reale Zufügung - bestimmte, der Verbrechensvorbeugung dienende Zwecke erstrebt werden (weil eine Zweckgelöste Übelzufügung sinnwiedrig ist).(Maurach/Zipf, §6I Rn.5)
Die Theorie der Spezialprävention ist eine Straftheorie bzw. eine Zwecktheorie, d.h. sie versucht die Verhängung einer Freiheitsstrafe durch den Staat anhand verschiedener Vollzugsziele zu rechtfertigen. Bei den [[Straftheorien]] ist zwischen den absoluten und den relativen  Theorien zu unterscheiden. Während die ersten die Verhängung einer Strafe durch den in Straftat enthaltenen Unrechtsgehalt rechtfertigen und sich deswegen eher auf einen retributiven Gedanken stützen, spielt bei den zweiten (auch Zwecktheorien genannt) der Zweck der Strafe eine Zentrale Rolle, wobei der Eingriff des Strafrechts nur dann gerechtfertigt ist, wenn durch das Übel - seine Ankündigung, Verhängung oder reale Zufügung - bestimmte, der Verbrechensvorbeugung dienende Zwecke erstrebt werden (weil eine Zweckgelöste Übelzufügung sinnwiedrig ist).(Maurach/Zipf, §6I Rn.5)


Laut Theorie der Spezialprävention ist es die Funktion der Strafe den Täter von weiteren Straftaten abzuhalten. Dieses Ziel kann auf verschiedene zwei verschiedene Weisen erreicht werden, sei es durch negative (repressive) oder positive (Integrations und sozialisierungsfördernde) Methoden:
Laut Theorie der Spezialprävention ist es die Funktion der Strafe den Täter von weiteren Straftaten abzuhalten. Dieses Ziel kann auf verschiedene zwei verschiedene Weisen erreicht werden, sei es durch negative (repressive) oder positive (Integrations und sozialisierungsfördernde) Methoden:
75

Bearbeitungen