Sozialtherapeutische Anstalt: Unterschied zwischen den Versionen

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==Entwicklung des Konzepts==
==Entwicklung des Konzepts==
Zielsetzung und Anfänge: Die heutigen sozialtherapeutischen Anstalten haben ihren Ausgang von einer Strafrechtsreform von 1969 genommen. Geplant war, dass sozialtherapeutische Anstalten als Maßregel-Einrichtungen der Besserung und Sicherung nicht dem Strafvollzug unterstehen sollten, sondern wie der psychiatrische [[Maßregelvollzug]]  und die [[Sicherungsverwahrung]] als selbständige Alternative zum Strafvollzug von den Gerichten angeordnet werden können. Vorgesehen war für sie eine Regelung in Form eines  § 65 StGB (alter Fassung), der  analog zu den §§ 63 (bei psychischer Erkrankung), 64 (bei Sucht) und 66 (Sicherheitsverwahrung) StGB im Falle der folgenden vier Personengruppen zur Anwendung kommen sollte:  
Zielsetzung und Anfänge: Die heutigen sozialtherapeutischen Anstalten haben ihren Ausgang von einer Strafrechtsreform von 1969 genommen. Geplant war, dass sozialtherapeutische Anstalten als Maßregel-Einrichtungen der Besserung und Sicherung nicht dem Strafvollzug unterstehen sollten, sondern wie der psychiatrische [[Maßregelvollzug]]  und die [[Sicherungsverwahrung]] als selbständige Alternative zum Strafvollzug von den Gerichten angeordnet werden können. Vorgesehen war für sie eine Regelung in Form eines  § 65 StGB (alter Fassung), der  analog zu den §§ 63 (bei psychischer Erkrankung), 64 (bei Sucht) und 66 (Sicherheitsverwahrung) StGB bei den folgenden vier Personengruppen zur Anwendung kommen sollte:  


1. Rückfalltäter mit schweren Persönlichkeitsstörungen  
1. Rückfalltäter mit schweren Persönlichkeitsstörungen  
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