Sicherungsverwahrung: Unterschied zwischen den Versionen

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*Niederlande: Die Strafe kann vor dem Hintergrund der Gefährlichkeit eines Täters verschärft werden. Außerdem kann gegen vermindert schuldfähige oder schuldunfähige Straftäter eine Unterbringung im „Institut der Überlassung mit Versorgung von Staatswegen“ erfolgen.  
*Niederlande: Die Strafe kann vor dem Hintergrund der Gefährlichkeit eines Täters verschärft werden. Außerdem kann gegen vermindert schuldfähige oder schuldunfähige Straftäter eine Unterbringung im „Institut der Überlassung mit Versorgung von Staatswegen“ erfolgen.  
*Schweiz: Hier wird die Verwahrung von Gewohnheitsverbrechern seit 1937 praktiziert. Nach vielen Reformen richtet sich die Unterbringung vor allem gegen Sexual- und Gewaltverbrecher. Es wird erst die Maßregel und dann die Freiheitsstrafe vollstreckt, so dass faktisch eine lebenslange Unterbringung möglich ist.
*Schweiz: Hier wird die Verwahrung von Gewohnheitsverbrechern seit 1937 praktiziert. Nach vielen Reformen richtet sich die Unterbringung vor allem gegen Sexual- und Gewaltverbrecher. Es wird erst die Maßregel und dann die Freiheitsstrafe vollstreckt, so dass faktisch eine lebenslange Unterbringung möglich ist.
*Frankreich: Führte 2008 einer der Sicherungsverwahrung vergleichbare Maßregel ein. Sie sieht einen über das Strafende hinausgehenden, vorbeugenden Gewahrsam vor (Internetquelle Nr. 12).
*Frankreich: Führte 2008 eine der Sicherungsverwahrung vergleichbare Maßregel ein. Sie sieht einen über das Strafende hinausgehenden, vorbeugenden Gewahrsam vor (Internetquelle Nr. 12).


=== Jugendliche ===
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