Sicherungsverwahrung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Sicherungsverwahrung (SV) ist eine Institution des deutschen Strafrechts, die es ermöglicht, gefährliche Straftäter zum Schutze der Allgemeinheit auch dann in Haft zu halten, wenn die Voraussetzungen für eine Freiheitsstrafe nicht mehr vorliegen. Mit der deutschen SV vergleichbar sind die Unterbringung im "Maßnahmenvollzug" in Österreich (§ 23 östStGB) und die "Verwahrung" von Gewohnheitsverbrechern in der Schweiz (Art. 42 schwStGB). Vergleichbare Institutionen wurden in Großbritannien im Jahre 2003 unter dem Namen [http://www.hmprisonservice.gov.uk/adviceandsupport/prison_life/lifesentencedprisoners/ ''imprisonment for public protection''] im Jahre 2003, in Frankreich im Jahre 2008 als ''rétention de sureté''  eingeführt.
Die Sicherungsverwahrung (SV) ist eine Institution des deutschen Strafrechts, die es ermöglicht, gefährliche Straftäter zum Schutze der Allgemeinheit auch dann in Haft zu halten, wenn die Voraussetzungen für eine Freiheitsstrafe nicht mehr vorliegen. Mit der deutschen SV vergleichbar sind die Unterbringung im "Maßnahmenvollzug" in Österreich (§ 23 östStGB) und die "Verwahrung" von Gewohnheitsverbrechern in der Schweiz (Art. 42 schwStGB). Vergleichbare Institutionen wurden in Großbritannien im Jahre 2003 unter dem Namen [http://www.hmprisonservice.gov.uk/adviceandsupport/prison_life/lifesentencedprisoners/ ''imprisonment for public protection''] im Jahre 2003, in Frankreich im Jahre 2008 als [http://fr.wikipedia.org/wiki/R%C3%A9tention_de_s%C3%BBret%C3%A9_en_France ''rétention de sureté''] eingeführt.




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