Sexualdelinquenz: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei '''Sexualdelinquenz''' handelt es sich um sexuelle/sexualisierte Handlungen, die als normwidrig gelten bzw. strafbedroht sind - häufig deshalb, weil sie ohne Einwillung des Gegenübers (d.h. des freiwilligen oder unfreiwilligen Sexualobjekts/Sexualpartners) vorgenommen werden. Die sexuellen Handlungen werden z.B. mit Gewalt erzwungen oder die Opfer sind auf Grund ihrer körperlichen oder geistigen Verfassung nicht in der Lage sich zu wehren. Es gibt allerdings auch Sexualdelikte, die mit der Einwillung des Opfers geschehen. Zum Beispiel sexuelle Handlungen mit Unmündigen oder nahen Verwandten. In verschiedenen Kulturen und zu verschiedenen Zeiten werden die Sexualdelikte aber auch nicht unter Bezug auf die Sexualität, sondern - wie in der frühen Bundesrepublik Deutschland - z.B. als Sittlichkeitsdelikte oder als Delikte gegen die öffentliche Ordnung etc. bezeichnet. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die aktuelle Rechtslage in Deutschland und nur auf diejenigen Delikte, die gegen den Willen der Betroffenen ausgeführt werden.
Bei '''Sexualdelinquenz''' handelt es sich um sexuelle/sexualisierte Handlungen, die als normwidrig gelten bzw. strafbedroht sind - häufig deshalb, weil sie ohne Einwillung des Gegenübers (d.h. des freiwilligen oder unfreiwilligen Sexualobjekts/Sexualpartners) vorgenommen werden.
 
In verschiedenen Kulturen und zu verschiedenen Zeiten werden die Sexualdelikte aber auch nicht unter Bezug auf die Sexualität, sondern - wie in der frühen Bundesrepublik Deutschland - z.B. als Sittlichkeitsdelikte oder als Delikte gegen die öffentliche Ordnung etc. bezeichnet. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die aktuelle Rechtslage in Deutschland und nur auf diejenigen Delikte, die gegen den Willen der Betroffenen ausgeführt werden.




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