Sexualdelinquenz: Unterschied zwischen den Versionen

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===Exhibitionismus===
===Exhibitionismus===
Der Exhibitionismus stellt das harmloseste aller Sexualdelikte dar. Nur sehr selten gibt es atypische Übergänge in manifeste Aggressionen. Im Großen und Ganzen ist Exhibition heute nicht viel mehr als eine unschickliche Belästigung. Dementsprechend wird dieses Vergehen auch nur auf Antrag verfolgt und meist mit einer Geldstrafe beendet.
Der Exhibitionismus stellt das harmloseste aller Sexualdelikte dar, auch wenn er etwa ein Drittel aller zur Anzeige gebrachten Sexualdelikte ausmacht. Nur sehr selten gibt es atypische Übergänge in manifeste Aggressionen. Im Großen und Ganzen ist Exhibition heute nicht viel mehr als eine unschickliche Belästigung. Dementsprechend wird dieses Vergehen auch nur auf Antrag verfolgt und meist mit einer Geldstrafe beendet.


===Sexuelle Gewalt an Frauen===
===Sexuelle Gewalt an Frauen===
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===Sexuelle Delikte an Kindern - Pädophilie===
===Sexuelle Delikte an Kindern - Pädophilie===
Vier Kriterien sind für die Unterscheidung von Sexualdelikten an Kindern wichtig: das Geschlecht des Opfers, ob die Opfer stets das gleiche Geschlecht haben, das Ausmaß der angewendeten Gewalt und ob die Tat innerhalb der Familie geschehen ist. Im letzten Fall würde es sich um Inzesttäter handeln. Diese werden innerhalb der Wissenschaft gesondert betrachtet.
Schätzungen gehen davon aus, dass bis zu 20% der Kinder bis zu ihrem 18. Lebensjahr Opfer von sexueller Belästigung geworden sind. Allerdings ist die Verlässlichkeit dieser Angabe auf Grund der hohen Dunkelziffer schwer zu bestimmen. Ziemlich sicher ist jedoch, dass Pädophilie bei Frauen erheblich seltener zu finden ist.
 
Es ist zu beachten, dass die Pädophilie eigentlich die Diagnose einer psychischen Störung bezeichnet und diese noch nicht durch ein einzelnes Delikt gegeben ist. Des weiteren gibt es auch innerhalb der Pädophilie sehr große Unterscheidungen. Vier Kriterien sind für die Differenzierung von Sexualdelikten an Kindern wichtig: das Geschlecht des Opfers, ob die Opfer stets das gleiche Geschlecht haben, das Ausmaß der angewendeten Gewalt und ob die Tat innerhalb der Familie geschehen ist. Im letzten Fall würde es sich um Inzesttäter handeln. Diese werden innerhalb der Wissenschaft gesondert betrachtet.
In Hinblick auf die Exklusivität der pädophilen Sexualkontakte unterscheidet man zwischen ''Fixierter Typus'' und ''Regressiver Typus''. Jedoch scheinen diese Typen nicht die ganze Palette der Täter abdecken zu können, weshalb es Erweiterungen gibt. Eine stellt der ''Soziopathische Täter'' dar.
In Hinblick auf die Exklusivität der pädophilen Sexualkontakte unterscheidet man zwischen ''Fixierter Typus'' und ''Regressiver Typus''. Jedoch scheinen diese Typen nicht die ganze Palette der Täter abdecken zu können, weshalb es Erweiterungen gibt. Eine stellt der ''Soziopathische Täter'' dar.


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'''Regressiver Typus''': in erster Linie an Gleicheltrigen sexuell interessiert, pädosexuelle Neigung entwickelt sich erst später; Missbrauch nach Stresserlebnissen, v.a. in Beziehung; eher impulsive Übergriffe auf Grund mangelnder Coping-Strategien; nachher häufig Schuld- & Schamgefühle; häufig Alkohol- & Drogenprobleme vor dem Delikt, häufiger Mädchen als Opfer, bei Älteren auch Geschlechtsverkehr   
'''Regressiver Typus''': in erster Linie an Gleicheltrigen sexuell interessiert, pädosexuelle Neigung entwickelt sich erst später; Missbrauch nach Stresserlebnissen, v.a. in Beziehung; eher impulsive Übergriffe auf Grund mangelnder Coping-Strategien; nachher häufig Schuld- & Schamgefühle; häufig Alkohol- & Drogenprobleme vor dem Delikt, häufiger Mädchen als Opfer, bei Älteren auch Geschlechtsverkehr   


'''Soziopathischer Täter''': Fehlen von Schuldgefühlen; allgemein eher dissoziale, abwertende EInstellung; Kinder als Sündenböcke; häufig brutale Vergewaltigung; häufig Substanzmissbrauch
'''Soziopathischer Täter''': Fehlen von Schuldgefühlen; allgemein eher dissoziale, abwertende Einstellung; Kinder als Sündenböcke; häufig brutale Vergewaltigung; häufig Substanzmissbrauch


Hinsichtlich der verschiedenen Kriterien gibt es unterschiedliche Annahmen zu Ursachen und Rückfallwahrscheinlichkeit. Jedoch sind ebenso viele Punkte ungeklärt, wie z.B. ob die Gewaltanwendung einem sexuellem Zweck dient oder nicht. Auch bei den innerfamiliären Tätern gibt es      
Hinsichtlich der verschiedenen Kriterien gibt es unterschiedliche Annahmen zu Ursachen und Rückfallwahrscheinlichkeit. Jedoch sind ebenso viele Punkte ungeklärt, wie z.B. ob die Gewaltanwendung einem sexuellem Zweck dient oder nicht. Auch bei den innerfamiliären Tätern gibt es gewisse Annahmen hinsichtlich ihrer Rückfallwahrscheinlichkeit und Unterschiede in der Tätertypologie.
 
EIne weitere Typologie von pädophilen Straftätern ist anhand der MTC:CM3 Typologie von Knight und Prentky möglich. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen zur Anwendung, so lassen z.B. nur extrafamiliäre Täter mit ihr kategorisieren. Die Kriterien dieser Typologie sind das Ausmaß der Fixierung, die soziale Kompetenz, die Kontaktsuche zu Kindern sowie die Art des Kontaktes (interpersonell vs. narzisstisch), das Gewaltausmaß und die Sadismuszeichen. Diese Kriterien machen deutlich, dass bei diese Typologie mehr abdecken kann, als es einzig die Unterscheidung zwischen regressiv und fixiert vermag. 


===Sexuelle Gewalt an Behinderten, chronisch Kranken u.ä.===
===Sexuelle Gewalt an Behinderten, chronisch Kranken u.ä.===
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Im Falle einer Verurteilung für eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung droht dem Täter zumeist eine Freiheitsstrafe. Geldstrafen werden bei dieser Deliktgruppe kaum verhängt - eine Ausnahme bilden hier die Exhibitionisten. Darüber hinaus können auch Maßregeln zur Besserung und Sicherung angeordnet werden. Darunter fallen nach § 68 StGB die Führungsaufsicht und die nachfolgend beschriebenen Unterbringungsmöglichkeiten. Ist der Täter nach § 20 schuldunfähig oder liegt eine verminderte Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB sicher vor, kann er laut § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus bzw. im Maßregelvollzug untergebracht werden. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung im Sinne des § 66 StGB ist dann möglich, wenn von dem Täter eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. In dem Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten wurde festgelegt, dass ab 2003 ein Sexualstraftäter in eine sozialtherapeutische Anstalt auch gegen seinen Willen verlegt wird, wenn "die Behandlung ... angezeigt ist" (§ 9, StVollzG).
Im Falle einer Verurteilung für eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung droht dem Täter zumeist eine Freiheitsstrafe. Geldstrafen werden bei dieser Deliktgruppe kaum verhängt - eine Ausnahme bilden hier die Exhibitionisten. Darüber hinaus können auch Maßregeln zur Besserung und Sicherung angeordnet werden. Darunter fallen nach § 68 StGB die Führungsaufsicht und die nachfolgend beschriebenen Unterbringungsmöglichkeiten. Ist der Täter nach § 20 schuldunfähig oder liegt eine verminderte Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB sicher vor, kann er laut § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus bzw. im Maßregelvollzug untergebracht werden. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung im Sinne des § 66 StGB ist dann möglich, wenn von dem Täter eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. In dem Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten wurde festgelegt, dass ab 2003 ein Sexualstraftäter in eine sozialtherapeutische Anstalt auch gegen seinen Willen verlegt wird, wenn "die Behandlung ... angezeigt ist" (§ 9, StVollzG).
Oft erhalten die Täter eine biologische Therapie, bei der meist Antiandrogene, wie z.B. Androcur, verabreicht werden. Diese setzen die Testosteronwirkung herab und können so die sexuelle Erregbarkeit reduzieren.
Auch die chirurgisch irreversible Kastration wird in einigen Ländern eingesetzt. Psychochirurgische Eingriffe am Hypothalamus werden hingegen nur mehr äußerst selten angewandt.


==Literatur==
==Literatur==
Anonymer Benutzer