Schuld: Unterschied zwischen den Versionen

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Im strafrechtlichen Sinne versteht man unter Schuld die Vorwerfbarkeit eines strafrechtlich relevanten Verhaltens. Aufgrund des Aspekts der Vorwerfbarkeit ist die Frage der Schuld im Strafrecht zentral verbunden mit der subjektiven Zurechenbarkeit. Hierdurch wird also die Frage aufgeworfen, ob jemand verantwortlich gemacht werden kann und wenn ja, in welchem Umfang und in welcher Form. Nach gültigem Strafrecht in Deutschland ist deshalb selbst im Falle der [[objektive Zurechnung|objektiven Zurechenbarkeit]] einer Tat, das Vorhandensein eines Unrechtsbewusstseins sowie das Vorliegen etwaiger Entschuldigungsgründe zu prüfen, z. B. im Sinne einer fehlenden oder verringerten Schuldfähigkeit. Letzt genanntes bezieht sich auf den Aspekt der subjektiven Zurechnung. (Vgl. Hassemer 1993)
Im strafrechtlichen Sinne versteht man unter Schuld die Vorwerfbarkeit eines strafrechtlich relevanten Verhaltens. Aufgrund des Aspekts der Vorwerfbarkeit ist die Frage der Schuld im Strafrecht zentral verbunden mit der subjektiven Zurechenbarkeit. Hierdurch wird also die Frage aufgeworfen, ob jemand verantwortlich gemacht werden kann und wenn ja, in welchem Umfang und in welcher Form. Nach gültigem Strafrecht in Deutschland ist deshalb selbst im Falle der [[objektive Zurechnung|objektiven Zurechenbarkeit]] einer Tat, das Vorhandensein eines Unrechtsbewusstseins sowie das Vorliegen etwaiger Entschuldigungsgründe zu prüfen, z. B. im Sinne einer fehlenden oder verringerten Schuldfähigkeit. Letzt genanntes bezieht sich auf den Aspekt der subjektiven Zurechnung. (Vgl. Hassemer 1993)
===Kriminologische Sicht===
===Kriminologische Sicht===
Der Schuldbegriff ist im Strafrecht unmittelbar an die Zurechnung an ein Individuum verknüpft. Hier unterscheidet sich die kriminologische wesentlich von der strafrechtlichen Betrachtungsweise: Wenn in der Kriminologie der Frage einer etwaigen Zurechnung nachgeht, geschieht dies im Hinblick auf  Politik, Ökonomie, Medien und Familie (vgl. Hassemer 1993). Jedoch ist die Frage der Zurechnung und der Schuld kein zentrales Thema der Kriminologie, sondern des Strafrechts und des alltäglichen Lebens (ebd., S. 451). Da die 'Schuldfrage' automatisch die Frage der Strafe nach sich zieht, ist es genau dieser Umstand, der die Auseinandersetzung der [[Kritische Kriminologie|Kritischen Kriminologie]] mit dem Schuldbegriff mit sich bringt.
Der Schuldbegriff ist im Strafrecht unmittelbar an die Zurechnung an ein Individuum verknüpft. Hier unterscheidet sich die kriminologische wesentlich von der strafrechtlichen Betrachtungsweise: Wenn n der Kriminologie der Frage einer etwaigen Zurechnung nachgegangen wird, geschieht dies im Hinblick auf  Politik, Ökonomie, Medien und Familie (vgl. Hassemer 1993). Jedoch ist die Frage der Zurechnung und damit die der Schuld kein zentrales Thema der Kriminologie, sondern des Strafrechts und des alltäglichen Lebens (ebd., S. 451). Da die 'Schuldfrage' zwangsläufig den Aspekt der Strafe mit sich bringt, ist es genau dieser Umstand, der die Auseinandersetzung der [[Kritische Kriminologie|Kritischen Kriminologie]] mit dem Schuldbegriff fordert.
===Zitate zum Thema Schuld===
===Zitate zum Thema Schuld===
Die nachfolgenden Zitate spiegeln beispielhaft die Mehrdimensionalität, aber auch kritische Betrachtungen des Schuldbegriffs wider:
Die nachfolgenden Zitate spiegeln beispielhaft die Mehrdimensionalität, aber auch kritische Betrachtungen des Schuldbegriffs wider:
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