Schuld: Unterschied zwischen den Versionen

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==Wortherkunft und Definitionsversuche==
==Wortherkunft und Definitionsversuche==
Nach Kluge (1999) handelt es sich bei 'Schuld' um ein germanisches Rechtswort, das ursprünglich ebenso wie der Begriff 'Sünde' in altnordisch von ''syn'', in altfränkisch von ''sinne'' sowie in altsächsisch von ''sunda'' abstammt. Im Deutschen wurde 'Schuld' schließlich von 'Sollen' abgeleitet.  
Nach Kluge (1999) handelt es sich bei 'Schuld' um ein germanisches Rechtswort, das ursprünglich ebenso wie der Begriff 'Sünde' in altnordisch von ''syn'', in altfränkisch von ''sinne'' sowie in altsächsisch von ''sunda'' abstammt. Im Deutschen wurde 'Schuld' schließlich von 'Sollen' abgeleitet.  
Problematisch ist, dass keine allgemein gültige Begriffsdefinition von 'Schuld' existiert, was nicht zuletzt mit der Verwendung des Begriffs in unterschiedlichen Bezügen und Disziplinen verwandt wird. So versteht man beispielsweise aus betriebswirtschaftlicher Sicht unter der 'Schuld' eine selbständig bewertbare und abgrenzbare Verbindlichkeit (vgl. auch Corsten & Reiß 2008).  
Problematisch erscheint die fehlende Existenz einer allgemein gültigen Begriffsdefinition von 'Schuld', was nicht zuletzt mit der Verwendung des Begriffs in unterschiedlichen Bezügen und Disziplinen, wie Jura, Religionswissenschaft, Betriebswirtschaft, Psychologie usw. zurückgeführt wird. So versteht man beispielsweise aus betriebswirtschaftlicher Sicht unter der 'Schuld' eine selbständig bewertbare und abgrenzbare Verbindlichkeit (vgl. auch Corsten & Reiß 2008), während in der Psychologie der Begriff der Schuld auch im Hinblick auf Emotionen betrachtet wird.
Bereits Johann Christoph Adelung führte in seinem Grammatisch-kritischen Wörterbuch der hochdeutschen Mundart (1. Auflage 1774-1786) zwei Dimensionen der Schuld mit jeweils herrschenden Begriffen an (zit. nach Kemper 2007, S. 23). Als erstes nennt er den Begriff des Vergehens oder Verbrechens sowie den des begangenen Fehlers, des Versehens und der Ursächlichkeit eines Übels.  In der zweiten Dimension sieht Adelung als Hauptbegriff die jedwede Verbindlichkeit, einschließlich der von ihm als gewöhnlichste Bedeutung bezeichneten: einer Geldsumme.   
Bereits Johann Christoph Adelung führte in seinem Grammatisch-kritischen Wörterbuch der hochdeutschen Mundart (1. Auflage 1774-1786) zwei Dimensionen der Schuld mit jeweils herrschenden Begriffen an (zit. nach Kemper 2007, S. 23). Als erstes nennt Adelung den Begriff des Vergehens oder Verbrechens sowie den des begangenen Fehlers, des Versehens und der Ursächlichkeit eines Übels.  In der zweiten Dimension sieht er als Hauptbegriff Verbindlichkeit in jedweder Form, einschließlich der von ihm als gewöhnlichste Bedeutung bezeichneten Form: einer Geldsumme.   


Haesler (2010, S. 47) weist auf die Unmöglichkeit einer einheitlichen Begriffsfindung hin und versteht 'Schuld' vielmehr als einen übergeordneten Konstruktionsbegriff, welcher der Zusammenfassung der vielfältigen Erfahrungsmöglichkeiten dient. Machlitt (2010) ergänzt dahingehend, dass sich Schuld das Bewertungsergebnis darstellt, an dem sowohl innere als auch äußere Instanzen beteiligt sind. Des Weiteren weist er auf das notwendige Vorhandensein mindestens einer Instanz hin, die über inhaltliche Definitionsmacht verfügt und auch die Person/en als Schuldige/n bezeichnet.   
Haesler (2010, S. 47) weist auf die Unmöglichkeit einer einheitlichen Begriffsfindung hin und versteht 'Schuld' vielmehr als einen übergeordneten Konstruktionsbegriff, welcher der Zusammenfassung der vielfältigen Erfahrungsmöglichkeiten dient. Machlitt (2010) ergänzt dahingehend, dass sich Schuld das Bewertungsergebnis darstellt, an dem sowohl innere als auch äußere Instanzen beteiligt sind. Des Weiteren weist er auf das notwendige Vorhandensein mindestens einer Instanz hin, die über inhaltliche Definitionsmacht verfügt und auch die Person/en als Schuldige/n bezeichnet.   
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