Schuld: Unterschied zwischen den Versionen

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Zum Begriff der Schuld findet sich keine einheitliche allgemein gültige Definition. Dieses Problem ergibt sich durch die Relevanz des Begriffs für unterschiedliche Kontexte und somit keiner eindeutigen Zuweisungsmöglichkeit. Es  handelt sich um einen abstrakten Begriff, der an das jeweilige Begriffsverständnis gebunden ist und somit auch nicht unabhängig von Zeitepochen, gesellschaftlichen und kulturellen Normen und Werten betrachtet werden kann.  
Zum Begriff der Schuld findet sich keine einheitliche allgemein gültige Definition. Dieses Problem ergibt sich durch die Relevanz des Begriffs für unterschiedliche Kontexte und somit keiner eindeutigen Zuweisungsmöglichkeit. Es  handelt sich um einen abstrakten Begriff, der an das jeweilige Begriffsverständnis gebunden ist und somit auch nicht unabhängig von Zeitepochen, gesellschaftlichen und kulturellen Normen und Werten betrachtet werden kann.  


==Wortherkunft und Definitionsversuche==
==Wortherkunft und Definitionsversuche==
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"Denke vor allem daran, daß du niemandes Richter zu sein vermagst. Denn es kann auf Erden niemand Richter sein über einen Verbrecher, bevor nicht der Richter selber erkannt hat, daß er genau so ein Verbrecher ist wie der, der vor ihm steht, und daß gerade er an dem Verbrechen des vor ihm Stehenden vielleicht mehr als alle anderen auch die Schuld trägt. Wenn er aber das erkannt hat, dann kann er auch Richter sein."
"Denke vor allem daran, daß du niemandes Richter zu sein vermagst. Denn es kann auf Erden niemand Richter sein über einen Verbrecher, bevor nicht der Richter selber erkannt hat, daß er genau so ein Verbrecher ist wie der, der vor ihm steht, und daß gerade er an dem Verbrechen des vor ihm Stehenden vielleicht mehr als alle anderen auch die Schuld trägt. Wenn er aber das erkannt hat, dann kann er auch Richter sein."
''Fjodor M. Dostojewski''
''Fjodor M. Dostojewski''


==Kritische Begriffsbetrachtung==
==Kritische Begriffsbetrachtung==
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===Schuld, Scham und Strafe===
===Schuld, Scham und Strafe===
Die Klärung einer Schuldfrage zieht im Falle einer Bejahung stets auch die Frage nach dem Umgang mit der Schuld mit sich. So soll beispielsweise im Strafverfahren Recht und im Falle einer Verurteilung eine oder mehrere Personen schuldig gesprochen werden. Böhm und Kaplan (2009) weisen nun daraufhin, dass der Wortstamm von 'Recht', Gerechtigkeit' und 'richten' eng verwandt ist mit dem Stamm des deutschen Wortes 'Rache'. So spricht Bongardt (2010)  von einem Teufelskreis von Schuld und Strafe. Er wirft die Frage auf, womit ein Mensch der Schuld auf sich geladen hat außer mit Strafe zu rechnen hat - insbesondere im Falle schwerer Schuld. Hierdurch sieht Bongardt post-behavioral Rationalisierungen von Taten, z. B. in Form von Verleugnungen und Bagatellisierungen, begünstigt, was wiederum einen rückfallpräventiven Zugang zu den Tätern erschwert mitunter gänzlich verhindert. Stigmatisierungen, soziale Isolation, Widerstände in der Tatbearbeitung usw. werden als beispielhafte Folgen genannt (vgl. hierzu auch [[Labeling Approach]]). Im Umgang mit delinquent gewordenen Menschen werden Schuld und Scham einerseits als zentrale Mechanismen zur Herausbildung einer Opferempathie, zugleich aber auch als widerstandsfördernde Aspekte gewertet, weshalb ein reflektierter Umgang mit Schuld und Scham - insbesondere im Hinblick auf die Angst vor (sozialer) Strafe -  als von Nöten erachtet wird (vgl. Machlitt 2010; Bongardt 2010).
Die Klärung einer Schuldfrage zieht im Falle einer Bejahung stets auch die Frage nach dem Umgang mit der Schuld mit sich. So soll beispielsweise im Strafverfahren Recht und im Falle einer Verurteilung eine oder mehrere Personen schuldig gesprochen werden. Böhm und Kaplan (2009) weisen nun daraufhin, dass der Wortstamm von 'Recht', Gerechtigkeit' und 'richten' eng verwandt ist mit dem Stamm des deutschen Wortes 'Rache'. So spricht Bongardt (2010)  von einem Teufelskreis von Schuld und Strafe. Er wirft die Frage auf, womit ein Mensch der Schuld auf sich geladen hat außer mit Strafe zu rechnen hat - insbesondere im Falle schwerer Schuld. Hierdurch sieht Bongardt post-behavioral Rationalisierungen von Taten, z. B. in Form von Verleugnungen und Bagatellisierungen, begünstigt, was wiederum einen rückfallpräventiven Zugang zu den Tätern erschwert mitunter gänzlich verhindert. Stigmatisierungen, soziale Isolation, Widerstände in der Tatbearbeitung usw. werden als beispielhafte Folgen genannt (vgl. hierzu auch [[Labeling Approach]]). Im Umgang mit delinquent gewordenen Menschen werden Schuld und Scham einerseits als zentrale Mechanismen zur Herausbildung einer Opferempathie, zugleich aber auch als widerstandsfördernde Aspekte gewertet, weshalb ein reflektierter Umgang mit Schuld und Scham - insbesondere im Hinblick auf die Angst vor (sozialer) Strafe -  als von Nöten erachtet wird (vgl. Machlitt 2010; Bongardt 2010).


==Literatur==
==Literatur==
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