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Nach Kluge (1999) handelt es sich bei 'Schuld' um ein germanisches Rechtswort, das ursprünglich ebenso wie der Begriff 'Sünde' in altnordisch von ''syn'', in altfränkisch von ''sinne'' sowie in altsächsisch von ''sunda'' abstammt. Im Deutschen wurde 'Schuld' schließlich von 'Sollen' abgeleitet. | Nach Kluge (1999) handelt es sich bei 'Schuld' um ein germanisches Rechtswort, das ursprünglich ebenso wie der Begriff 'Sünde' in altnordisch von ''syn'', in altfränkisch von ''sinne'' sowie in altsächsisch von ''sunda'' abstammt. Im Deutschen wurde 'Schuld' schließlich von 'Sollen' abgeleitet. | ||
Problematisch ist, dass keine allgemein gültige Begriffsdefinition von 'Schuld' existiert, was nicht zuletzt mit der Verwendung des Begriffs in unterschiedlichen Bezügen und Disziplinen verwandt wird. So versteht man beispielsweise aus betriebswirtschaftlicher Sicht unter der 'Schuld' eine selbständig bewertbare und abgrenzbare Verbindlichkeit (vgl. auch Corsten & Reiß 2008). | Problematisch ist, dass keine allgemein gültige Begriffsdefinition von 'Schuld' existiert, was nicht zuletzt mit der Verwendung des Begriffs in unterschiedlichen Bezügen und Disziplinen verwandt wird. So versteht man beispielsweise aus betriebswirtschaftlicher Sicht unter der 'Schuld' eine selbständig bewertbare und abgrenzbare Verbindlichkeit (vgl. auch Corsten & Reiß 2008). | ||
Bereits Johann Christoph Adelung führte in seinem Grammatisch-kritischen Wörterbuch der hochdeutschen Mundart (1. Auflage 1774-1786) | Bereits Johann Christoph Adelung führte in seinem Grammatisch-kritischen Wörterbuch der hochdeutschen Mundart (1. Auflage 1774-1786) zwei Dimensionen der Schuld mit jeweils herrschenden Begriffen an (zit. nach Kemper 2007, S. 23). Als erstes nennt er den Begriff des Vergehens oder Verbrechens sowie den des begangenen Fehlers, des Versehens und der Ursächlichkeit eines Übels. In der zweiten Dimension sieht Adelung als Hauptbegriff die jedwede Verbindlichkeit, einschließlich der von ihm als gewöhnlichste Bedeutung bezeichneten: einer Geldsumme. | ||
Haesler (2010, S. 47) weist auf die Unmöglichkeit einer einheitlichen Begriffsfindung hin und versteht 'Schuld' vielmehr als einen übergeordneten Konstruktionsbegriff, welcher der Zusammenfassung der vielfältigen Erfahrungsmöglichkeiten dient. Machlitt (2010) ergänzt dahingehend, dass sich Schuld das Bewertungsergebnis darstellt, an dem sowohl innere als auch äußere Instanzen beteiligt sind. Des Weiteren weist er auf das notwendige Vorhandensein mindestens einer Instanz hin, die über inhaltliche Definitionsmacht verfügt und auch die Person/en als Schuldige/n bezeichnet. | Haesler (2010, S. 47) weist auf die Unmöglichkeit einer einheitlichen Begriffsfindung hin und versteht 'Schuld' vielmehr als einen übergeordneten Konstruktionsbegriff, welcher der Zusammenfassung der vielfältigen Erfahrungsmöglichkeiten dient. Machlitt (2010) ergänzt dahingehend, dass sich Schuld das Bewertungsergebnis darstellt, an dem sowohl innere als auch äußere Instanzen beteiligt sind. Des Weiteren weist er auf das notwendige Vorhandensein mindestens einer Instanz hin, die über inhaltliche Definitionsmacht verfügt und auch die Person/en als Schuldige/n bezeichnet. | ||
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===Kriminologisch relevantes Spannungsfeld des Schuldbegriffs=== | ===Kriminologisch relevantes Spannungsfeld des Schuldbegriffs=== | ||
Bei Betrachtung der verschiedenen Definitionsversuche zeichnet sich eine unumgängliche Verstrickung von 'Schuld' mit den Begriffen Verantwortung, Moral, Gewissen, Scham, Wiedergutmachung, Vergeltung und [[Strafe]] ab. In diesem Zusammenhang sei nochmals die Begriffsbestimmung von Machlitt (2010) aufgegriffen, in der auf die Notwendigkeit einer Instanz mit Definitionsmacht hingewiesen wird. Nach [[Max Weber]] (1956 zit. nach Erdheim 2005, S. 12) bedeutet [[Macht]] "(…) jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen durchzusetzen, gleichwohl worauf diese Chance beruht." Zur Definitionsmacht zurückkommend wirft auch Safranski (2003, S. 34 u. 36) verschiedene Fragen auf: | Bei Betrachtung der verschiedenen Definitionsversuche zeichnet sich eine unumgängliche Verstrickung von 'Schuld' mit den Begriffen Verantwortung, Moral, Gewissen, Scham, Wiedergutmachung, Vergeltung und [[Strafe]] ab. In diesem Zusammenhang sei nochmals die Begriffsbestimmung von Machlitt (2010) aufgegriffen, in der auf die Notwendigkeit einer Instanz mit Definitionsmacht hingewiesen wird. Nach [[Max Weber]] (1956 zit. nach Erdheim 2005, S. 12) bedeutet [[Macht]] "(…) jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen durchzusetzen, gleichwohl worauf diese Chance beruht." Zur Definitionsmacht zurückkommend wirft auch Safranski (2003, S. 34 u. 36) verschiedene Fragen auf, so z. B.: Ob der der Mensch sich überhaupt nach sich selbst richten kann? Und wenn ja, wonach richtet er sich dann tatsächlich und wie ist der jeweilige Mensch geworden, was er ist? Und was ist der Richtwert: die eigene Vernunft oder auf die gemeinschaftliche Tradition, derer man angehört? Aus kriminologischer Sicht erscheint es - wenn schon die Schuldfrage gestellt wird - zu eindimensional, diese ausschließlich an das Individuum zu richten, ohne die Institutionen der sozialen Kontrolle diesbezüglich zu betrachten und zu hinterfragen. Auf Grundlage der verschiedenen kriminologischen Theorien, so z. B. der [[Kontrolltheorie]] und der [[Anomietheorie]], können diese Fragen ebenso wie das Zitat von Dostojewski kritisch diskutiert werden. | ||
Zur Verdeutlichung kann hier das Beispiel der Situation pädophiler Männer betrachtet werden. In der [[Präventionsprogramme und -projekte des sexuellen Missbrauchs von Kindern|(rückfall-)präventiven Arbeit mit pädophilen Menschen]] geht es neben der Betrachtung von Schutzfaktoren auch um die Erfassung von Risikofaktoren , die in statische und variable Faktoren unterteilt werden (vgl. . Zu den statischen Faktoren zählen u. a. auch prägende sozialisatorische Aspekte, wie z. B. | |||
===Schuld, Scham und Strafe=== | ===Schuld, Scham und Strafe=== |
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