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===Kriminologische Sicht===
===Kriminologische Sicht===
Der Begriff der Zurechnung nimmt hingegen in der Kriminologie keine zentrale Rolle ein und stellt wenn die Frage nicht in Bezug auf das Individuum sondern auf Politik, Ökonomie, Medien und Familie. Hierauf begründet Hassemer (1993, S. 451), dass es sich bei 'Schuld' nicht um eine Kategorie der Kriminologie, sondern vielmehr des Strafrechts und des alltäglichen Lebens handele. Kemper (2007, S. 21) versteht unter 'Schuld' kommunizierbare Verantwortlichkeit auf individueller, gesellschaftlicher und kollektiver Ebene. Dieses Begriffsverständnis scheint dem der Kriminologie am nächsten zu kommen.
Der Begriff der Zurechnung nimmt hingegen in der Kriminologie keine zentrale Rolle ein und stellt wenn die Frage nicht in Bezug auf das Individuum sondern auf Politik, Ökonomie, Medien und Familie. Hierauf begründet Hassemer (1993, S. 451), dass es sich bei 'Schuld' nicht um eine Kategorie der Kriminologie, sondern vielmehr des Strafrechts und des alltäglichen Lebens handele. Kemper (2007, S. 21) versteht unter 'Schuld' u. a. die kommunizierbare Verantwortlichkeit auf individueller, gesellschaftlicher und kollektiver Ebene. Dieses Begriffsverständnis scheint dem der Kritischen Kriminologie am nächsten zu kommen.


===Zitate zum Thema Schuld===
===Zitate zum Thema Schuld===
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===Kriminologisch relevantes Spannungsfeld des Schuldbegriffs===
===Kriminologisch relevantes Spannungsfeld des Schuldbegriffs===
Bei Betrachtung der verschiedenen Definitionsversuche zeichnet sich eine unumgängliche Verstrickung von 'Schuld' mit den Begriffen Verantwortung, Moral, Gewissen, Scham, Wiedergutmachung, Vergeltung und [[Strafe]] ab. In diesem Zusammenhang sei nochmals die Begriffsbestimmung von Machlitt (2010) aufgegriffen, in der auf die Notwendigkeit einer Instanz mit Definitionsmacht hingewiesen wird. Nach [[Max Weber]] (1956 zit. nach Erdheim 2005, S. 12) bedeutet [[Macht]] "(…) jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen durchzusetzen, gleichwohl worauf diese  Chance beruht."  Zur Definitionsmacht zurückkommend wirft auch Safranski (2003, S. 34 u. 36) verschiedene Fragen auf: "Kann der Mensch sich nach sich selbst richten?", "Wonach richtet mach sich nun, wenn man sich nach sich selbst richtet? Wie wird man, was man ist? Soll man sich auf die eigene Vernunft verlassen oder auf die Tradition der Gemeinschaft, zu der man gehört?" Auf Grundlage der verschiedenen kriminologischen Theorien, so z. B. der [[Kontrolltheorie]] und der [[Anomietheorie]], können diese Fragen kritisch diskutiert werden.
Bei Betrachtung der verschiedenen Definitionsversuche zeichnet sich eine unumgängliche Verstrickung von 'Schuld' mit den Begriffen Verantwortung, Moral, Gewissen, Scham, Wiedergutmachung, Vergeltung und [[Strafe]] ab. In diesem Zusammenhang sei nochmals die Begriffsbestimmung von Machlitt (2010) aufgegriffen, in der auf die Notwendigkeit einer Instanz mit Definitionsmacht hingewiesen wird. Nach [[Max Weber]] (1956 zit. nach Erdheim 2005, S. 12) bedeutet [[Macht]] "(…) jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen durchzusetzen, gleichwohl worauf diese  Chance beruht."  Zur Definitionsmacht zurückkommend wirft auch Safranski (2003, S. 34 u. 36) verschiedene Fragen auf: "Kann der Mensch sich nach sich selbst richten?", "Wonach richtet mach sich nun, wenn man sich nach sich selbst richtet? Wie wird man, was man ist? Soll man sich auf die eigene Vernunft verlassen oder auf die Tradition der Gemeinschaft, zu der man gehört?" Auf Grundlage der verschiedenen kriminologischen Theorien, so z. B. der [[Kontrolltheorie]] und der [[Anomietheorie]], können diese Fragen ebenso wie das Zitat von Dostojewski kritisch diskutiert werden.


===Schuld, Scham und Strafe===
===Schuld, Scham und Strafe===
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