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==Wortherkunft und Definitionsversuche==
==Wortherkunft und Definitionsversuche==
Nach Kluge (1999) handelt es sich bei 'Schuld' um ein germanisches Rechtswort, das in altnordisch ''syn'', altenglisch ''synn'', altfränkisch ''sinne'' und altsächsisch ''sunda'' abstammt. Ein weiterer Begriff der hieraus abgeleitet wurde ist 'Sünde’. Es existiert jedoch keine allgemein gültige Begriffsdefinition. Bereits Johann Christoph Adelung führte in seinem Grammatisch-kritischen Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart (1. Auflage 1774-1786) verschiedene Dimensionen des Begriffes an (zit. nach Kemper 2007):
Nach Kluge (1999) handelt es sich bei 'Schuld' um ein germanisches Rechtswort, das in altnordisch ''syn'', altenglisch ''synn'', altfränkisch ''sinne'' und altsächsisch ''sunda'' abstammt. Ein weiterer Begriff der hieraus abgeleitet wurde ist 'Sünde’. Es existiert jedoch keine allgemein gültige Begriffsdefinition. Bereits Johann Christoph Adelung führte in seinem Grammatisch-kritischen Wörterbuch der hochdeutschen Mundart (1. Auflage 1774-1786) verschiedene Dimensionen des Begriffes an (zit. nach Kemper 2007):
 
"Die Schuld, (...) ein sehr altes Wort, welches in einer doppelten Hauptbedeutung vorkommt.
"Die Schuld, (...) ein sehr altes Wort, welches in einer doppelten Hauptbedeutung vorkommt.
I. Mit dem herrschenden Begriffe eines begangenen Fehlers, Vergehens oder Verbrechens.
I. Mit dem herrschenden Begriffe eines begangenen Fehlers, Vergehens oder Verbrechens.
  1. Ein Verbrechen, (...).
1. Ein Verbrechen, (...).
  2. In weiterer Bedeutung, ein Fehler, ein Versehen, (…) die wirkende oder veranlassende Ursache eines Übels, und die (…) Verbindlichkeit zum Ersatz oder zur Strafe (…).
2. In weiterer Bedeutung, ein Fehler, ein Versehen, (…) die wirkende oder veranlassende Ursache eines Übels, und die (…) Verbindlichkeit zum Ersatz oder zur Strafe (…).
 
II. Mit dem herrschenden Begriffe der Verbindlichkeit.
II. Mit dem herrschenden Begriffe der Verbindlichkeit.
  1. Im weitesten Verstande, eine jede Verbindlichkeit (…).
1. Im weitesten Verstande, eine jede Verbindlichkeit (…).
  2. In der engsten und gewöhnlichsten Bedeutung, eine Geldsumme (…)."
2. In der engsten und gewöhnlichsten Bedeutung, eine Geldsumme (…)."




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