Schuld: Unterschied zwischen den Versionen

76 Bytes hinzugefügt ,  01:05, 2. Jan. 2011
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 12: Zeile 12:


===Zitate zum Thema Schuld===
===Zitate zum Thema Schuld===
Die nachfolgenden Zitate spiegeln die Mehrdimensionalität des Schuldbegriffs wider:
Die nachfolgenden Zitate spiegeln beispielhaft die Mehrdimensionalität des Schuldbegriffs wider:


Gar manches ist vorherbestimmt; das Schicksal führt ihn in Bedrängnis. Doch wie er sich dabei benimmt, ist seine Schuld und nicht Verhängnis.
Gar manches ist vorherbestimmt; das Schicksal führt ihn in Bedrängnis. Doch wie er sich dabei benimmt, ist seine Schuld und nicht Verhängnis.
Zeile 27: Zeile 27:


==Kriminologisch relevantes Spannungsfeld==
==Kriminologisch relevantes Spannungsfeld==
Bei Betrachtung der verschiedenen Definitionsversuche zeichnet sich eine unumgängliche Verstrickung von 'Schuld' mit den Begriffen Verantwortung, Moral, Gewissen, Scham, Wiedergutmachung, Vergeltung und Strafe ab.  
Bei Betrachtung der verschiedenen Definitionsversuche zeichnet sich eine unumgängliche Verstrickung von 'Schuld' mit den Begriffen Verantwortung, Moral, Gewissen, Scham, Wiedergutmachung, Vergeltung und [[Strafe]] ab.  
===Fallbeispiele===
===Fallbeispiele===




==Kritische Begriffsbetrachtung==
==Kritische Begriffsbetrachtung==
Hassemer (1993) erachtet es als fraglich, ob es im Umgang mit delinquenten Menschen überhaupt um die Feststellung von Schuld und damit Schuldvorwürfen gehen darf. Aus diesem Grund sei zur kritischen Begriffsbetrachtung auf die begrifflichen Annäherungen von Nietzsche und Freud hingewiesen.
Hassemer (1993) wirft aus kriminologischer Sicht die Frage auf, ob es im Umgang mit delinquenten Menschen überhaupt um die Feststellung von Schuld und damit dem Erheben von Schuldvorwürfen gehen darf. Aus diesem Grund sei zur kritischen Betrachtung auf die begrifflichen Annäherungen von Nietzsche und Freud hingewiesen.


Nietzsche nähert sich dem Begriff der Schuld über "materielle Schulden", da er davon ausgeht, dass dieser hieraus abgeleitet wurde. Dem Mensch liege nach Nietzsche seit jeher daran, Wertbemessung vorzunehmen und Wertigkeiten gegeneinander abzuwiegen. Eben hierin sei der Ursprung für die Übertragung des Gläubiger-Schuldner-Verhältnisses zu suchen, das dazu führt, dass ein herbeigeführter Schaden ausgeglichen bzw. wettgemacht werden muss - materiell oder in Form seelischer Wiedergutmachung. Nietzsche erachtet das Bedürfnis hinsichtlich der Schuldfrage demnach schlicht als Legitimation für eine rächenden Strafe.
Nietzsche nähert sich dem Begriff der Schuld über "materielle Schulden", da er davon ausgeht, dass dieser hieraus abgeleitet wurde. Dem Mensch liege nach Nietzsche seit jeher daran, Wertbemessung vorzunehmen und Wertigkeiten gegeneinander abzuwiegen. Eben hierin sei der Ursprung für die Übertragung des Gläubiger-Schuldner-Verhältnisses auch auf moralische Schulden zu suchen, was dazu führe, dass ein herbeigeführter Schaden ausgeglichen bzw. wettgemacht werden muss - materiell oder in Form seelischer Wiedergutmachung. Nietzsche erachtet das Bedürfnis hinsichtlich der Schuldfrage demnach schlicht als Legitimation für eine rächende Strafe.


Freud wiederum betrachtet den Begriff Schuld als affektiven Zustand. Dieser Zustand, der sich Folge einer normverletzenden Handlung ergibt, wird von Freud als 'soziale Angst' bezeichnet, da dieser eng mit der - zumindest befürchteten - äußeren Reaktion [[soziale Kontrolle|sozialer Kontrolle]] verbunden sei. Hierzu grenzt Freud das Gewissen ab, das mit intrinsischer Schuld und Scham zu vergleichen ist. Diese Form der empfundenen Schuld sei nach Freud erst zu bejahen, wenn das Schuldgefühl nicht allein durch äußere Autorität, sondern vielmehr aufgrund einer verinnerlichten moralischen Instanz, dem Über-Ich, herbeigeführt wird.  
Freud wiederum betrachtet den Begriff Schuld als affektiven Zustand. Dieser Zustand, der sich Folge einer normverletzenden Handlung ergibt, wird von Freud als 'soziale Angst' bezeichnet, da dieser eng mit der - zumindest befürchteten - äußeren Reaktion [[soziale Kontrolle|sozialer Kontrolle]] verbunden sei. Hierzu grenzt Freud das Gewissen ab, das mit intrinsischer Schuld und Scham zu vergleichen ist. Diese Form der empfundenen Schuld sei nach Freud erst zu bejahen, wenn das Schuldgefühl nicht allein durch äußere Autorität, sondern vielmehr aufgrund einer verinnerlichten moralischen Instanz, dem Über-Ich, herbeigeführt wird.  
===Schuld, Scham und Strafe===
===Schuld, Scham und Strafe===


65

Bearbeitungen