Schuld: Unterschied zwischen den Versionen

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==Kritische Begriffsbetrachtung==
==Kritische Begriffsbetrachtung==
Hassemer (1993) erachtet es als fraglich, ob es im Umgang mit delinquenten Menschen überhaupt um die Feststellung von Schuld und damit Schuldvorwürfen gehen darf. Aus diesem Grund sei zur kritischen Begriffsbetrachtung auf die begrifflichen Annäherungen von Nietzsche und Freud hingewiesen.
Hassemer (1993) erachtet es als fraglich, ob es im Umgang mit delinquenten Menschen überhaupt um die Feststellung von Schuld und damit Schuldvorwürfen gehen darf. Aus diesem Grund sei zur kritischen Begriffsbetrachtung auf die begrifflichen Annäherungen von Nietzsche und Freud hingewiesen.
Nietzsche nähert sich dem Begriff der Schuld über "materielle Schulden", da er davon ausgeht, dass dieser hieraus abgeleitet wurde. Dem Mensch liege nach Nietzsche seit jeher daran, Wertbemessung vorzunehmen und Wertigkeiten gegeneinander abzuwiegen. Eben hierin sei der Ursprung für die Übertragung des Gläubiger-SchuldnerVerhältnisses zu suchen, das dazu führt, dass ein herbeigeführter Schaden ausgeglichen bzw. wettgemacht werden muss, materiell oder in Form seelischer Wiedergutmachung. Nietzsche erachtet das Bedürfnis nach eines Schuldbegriffs schlicht als Legitimation für eine rächenden Strafe.
 
Nietzsche nähert sich dem Begriff der Schuld über "materielle Schulden", da er davon ausgeht, dass dieser hieraus abgeleitet wurde. Dem Mensch liege nach Nietzsche seit jeher daran, Wertbemessung vorzunehmen und Wertigkeiten gegeneinander abzuwiegen. Eben hierin sei der Ursprung für die Übertragung des Gläubiger-Schuldner-Verhältnisses zu suchen, das dazu führt, dass ein herbeigeführter Schaden ausgeglichen bzw. wettgemacht werden muss - materiell oder in Form seelischer Wiedergutmachung. Nietzsche erachtet das Bedürfnis hinsichtlich der Schuldfrage demnach schlicht als Legitimation für eine rächenden Strafe.
 
Freud wiederum betrachtet den Begriff Schuld als affektiven Zustand. Dieser Zustand, der sich Folge einer normverletzenden Handlung ergibt, wird von Freud als 'soziale Angst' bezeichnet, da dieser eng mit der - zumindest befürchteten - äußeren Reaktion [[soziale Kontrolle|sozialer Kontrolle]] verbunden sei. Hierzu grenzt Freud das Gewissen ab, das mit intrinsischer Schuld und Scham zu vergleichen ist. Diese Form der empfundenen Schuld sei nach Freud erst zu bejahen, wenn das Schuldgefühl nicht allein durch äußere Autorität, sondern vielmehr aufgrund einer verinnerlichten moralischen Instanz, dem Über-Ich, herbeigeführt wird.  
Freud wiederum betrachtet den Begriff Schuld als affektiven Zustand. Dieser Zustand, der sich Folge einer normverletzenden Handlung ergibt, wird von Freud als 'soziale Angst' bezeichnet, da dieser eng mit der - zumindest befürchteten - äußeren Reaktion [[soziale Kontrolle|sozialer Kontrolle]] verbunden sei. Hierzu grenzt Freud das Gewissen ab, das mit intrinsischer Schuld und Scham zu vergleichen ist. Diese Form der empfundenen Schuld sei nach Freud erst zu bejahen, wenn das Schuldgefühl nicht allein durch äußere Autorität, sondern vielmehr aufgrund einer verinnerlichten moralischen Instanz, dem Über-Ich, herbeigeführt wird.  
===Schuld, Scham und Strafe===
===Schuld, Scham und Strafe===
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