Risikoproband: Unterschied zwischen den Versionen

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Risikoprobanden wurde nach Risikoproband verschoben
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'''Funktion der Bewährungshilfe'''
'''Funktion der Bewährungshilfe'''


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Die Aufgaben der Bewährungshilfe zielen darauf ab, den Verurteilten  von weiteren Straftaten abzuhalten (§ 56 bAbs.1 StGB). Die Bewährungshilfe steht dem Verurteilten helfend und betreuend zu Seite.  
Die Aufgaben der Bewährungshilfe zielen darauf ab, den Verurteilten  von weiteren Straftaten abzuhalten (§ 56 bAbs.1 StGB). Die Bewährungshilfe steht dem Verurteilten helfend und betreuend zu Seite.  


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Bei negativen Veränderungen in den Verhaltensweisen oder Lebensumständen des Probanden wird die Führungsaufsichtsstelle von der Bewährungshilfe unverzüglich  unterrichtet. Insbesondere bei groben Weisungsverstößen oder neuen Straftaten.
Bei negativen Veränderungen in den Verhaltensweisen oder Lebensumständen des Probanden wird die Führungsaufsichtsstelle von der Bewährungshilfe unverzüglich  unterrichtet. Insbesondere bei groben Weisungsverstößen oder neuen Straftaten.


Die bisherige intuitive Risikoeinschätzung von Probanden wurde im Rahmen der Qualitätsstandards  bei der Bewährungshilfe in Bayern, durch  eine Kriterienliste ersetzt.  Anhand der Kriterienliste soll die Bewährungshilfe Risikoprobanden von normalen Bewährungshilfeprobanden unterscheiden oder auch die Entwicklung vom Probanden zum Risikoprobanden erkennen.
Die bisherige intuitive Risikoeinschätzung von Probanden wurde im Rahmen der Qualitätsstandards  bei der Bewährungshilfe in Bayern, durch  eine Kriterienliste ersetzt.  Anhand der Kriterienliste soll die Bewährungshilfe Risikoprobanden von normalen Bewährungshilfeprobanden unterscheiden oder auch die Entwicklung vom Probanden zum Risikoprobanden erkennen.
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