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Als '''Risikoproband''' wird in Bewährungshilfe und Führungsaufsicht ein rückfallgefährdeter Klient bezeichnet, bei dem ein Rückfall in die Straffälligkeit erhebliche Gefahren für Leib oder Leben anderer mit sich brächte. Diese Definition erfolgt nach den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift des Bayerischen Staatsministeriums vom 07.04.1987 und 10.03.1999 unter dem Titel: ''„Der Umgang mit Probanden in der Führungsaufsicht und Bewährungshilfe, die der besonderen Betreuung und Überwachung bedürfen“.'' | |||
Eine Reihe von aufsehenerregenden Sexualstraftaten zwang Politik und Gesetzgeber Ende des 20. Jahrhunderts in Deutschland zum Handeln. In dem Zusammenhang wurde auch der Kontrollauftrag der Bewährungshilfe stärker betont. Das führte unter anderem dazu, dass von 2003 bis 2007 in Bayern neue fachliche Standards der Bewährungshilfe entwickelt wurden. Dabei wurde in Qualitätszirkeln, Steuerungsgruppen und Ministerien eine Kriterienliste entwickelt, mit denen eine individuelle Risikoeinschätzung von Bewährungsprobanden vorgenommen werden kann. Diese Kriterienliste orientiert sich an psychiatrischen Erhebungsinstrumenten, obwohl sie selbst diesen nur teilweise entspricht. | |||
'''Funktion der Bewährungshilfe''' | |||
Funktion der Bewährungshilfe | |||
Die Aufgaben der Bewährungshilfe zielen darauf ab, den Verurteilten von weiteren Straftaten abzuhalten (§ 56 bAbs.1 StGB). Die Bewährungshilfe steht dem Verurteilten helfend und betreuend zu Seite. | Die Aufgaben der Bewährungshilfe zielen darauf ab, den Verurteilten von weiteren Straftaten abzuhalten (§ 56 bAbs.1 StGB). Die Bewährungshilfe steht dem Verurteilten helfend und betreuend zu Seite. | ||
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Bei negativen Veränderungen in den Verhaltensweisen oder Lebensumständen des Probanden wird die Führungsaufsichtsstelle von der Bewährungshilfe unverzüglich unterrichtet. Insbesondere bei groben Weisungsverstößen oder neuen Straftaten. | Bei negativen Veränderungen in den Verhaltensweisen oder Lebensumständen des Probanden wird die Führungsaufsichtsstelle von der Bewährungshilfe unverzüglich unterrichtet. Insbesondere bei groben Weisungsverstößen oder neuen Straftaten. | ||
Die bisherige intuitive Risikoeinschätzung von Probanden wurde im Rahmen der Qualitätsstandards bei der Bewährungshilfe in Bayern, durch eine Kriterienliste ersetzt. Anhand der Kriterienliste soll die Bewährungshilfe Risikoprobanden von normalen Bewährungshilfeprobanden unterscheiden oder auch die Entwicklung vom Probanden zum Risikoprobanden erkennen. | |||
Die bisherige intuitive Risikoeinschätzung von Probanden wurde im Rahmen der Qualitätsstandards bei der Bewährungshilfe in Bayern, durch eine Kriterienliste ersetzt. Anhand der Kriterienliste soll die Bewährungshilfe Risikoprobanden von normalen Bewährungshilfeprobanden unterscheiden | |||
Bei dieser speziellen Zielgruppe von (Risiko)Probanden handelt sich um Personen bei denen nach | '''Bei dieser speziellen Zielgruppe von (Risiko)Probanden handelt sich um Personen bei denen nach''' | ||
• Art und Schwere der begangenen Tat (vor allem grobe Gewaltdelikte, schwere Rauschgiftdelikte, erhebliche Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, unter Umständen schwere Brandstiftung) oder | • Art und Schwere der begangenen Tat (vor allem grobe Gewaltdelikte, schwere Rauschgiftdelikte, erhebliche Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, unter Umständen schwere Brandstiftung) oder | ||
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Viele der Risikoprobanden haben infolge ihrer negativen Sozialprognose eine erhebliche Freiheitsstrafe vollständig verbüßt und bedürfen daher nach der Entlassung aus der Haft besonderer Kontrolle und Unterstützung. | Viele der Risikoprobanden haben infolge ihrer negativen Sozialprognose eine erhebliche Freiheitsstrafe vollständig verbüßt und bedürfen daher nach der Entlassung aus der Haft besonderer Kontrolle und Unterstützung. | ||
Dieser Personenkreis wird bei der Bewährungshilfe und Strafvollstreckungsbehörde als Risikoprobanden geführt. Die Einstufung von Probanden als "Risikoproband" erfolgt zu 63 % durch die Führungsaufsichtsstellen bei den Landgerichten, zu 21 % von Gerichten und Strafvollstreckungskammern, zu 7 % von den Bewährungshelfern und zu 6 % durch die Staatsanwaltschaften Der Begriff Risikoproband wird nach meinen Erkenntnissen nur in Bayern geführt. | Dieser Personenkreis wird bei der Bewährungshilfe und Strafvollstreckungsbehörde als Risikoprobanden geführt. Die Einstufung von Probanden als "Risikoproband" erfolgt zu 63 % durch die Führungsaufsichtsstellen bei den Landgerichten, zu 21 % von Gerichten und Strafvollstreckungskammern, zu 7 % von den Bewährungshelfern und zu 6 % durch die Staatsanwaltschaften Der Begriff Risikoproband wird nach meinen Erkenntnissen nur in Bayern geführt. | ||
Führungsaufsicht | '''Führungsaufsicht''' | ||
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In § 68 f Abs. 1 Satz 1 StGB ist deshalb vorgesehen, dass bei der Vollverbüßung einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat oder einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen einer in § 181 b StGB genannten Straftat kraft Gesetzes Führungsaufsicht eintritt. | In § 68 f Abs. 1 Satz 1 StGB ist deshalb vorgesehen, dass bei der Vollverbüßung einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat oder einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen einer in § 181 b StGB genannten Straftat kraft Gesetzes Führungsaufsicht eintritt. | ||
'''Einstufung von Führungsaufsichtsprobanden zu Risikoprobanden''' | |||
Einstufung von Führungsaufsichtsprobanden zu Risikoprobanden | |||
Die Führungsaufsichtsprobanden die nach § 68 f Abs. 1 Satz 1 StGB oder § 181 b StGB, ihre Freiheitsstrafe vollverbüßt haben werden der Führungsaufsichtstelle unterstellt. Die Einstufung zum Risikoprobanden obliegt der Führungsaufsichts-stelle. | Die Führungsaufsichtsprobanden die nach § 68 f Abs. 1 Satz 1 StGB oder § 181 b StGB, ihre Freiheitsstrafe vollverbüßt haben werden der Führungsaufsichtstelle unterstellt. Die Einstufung zum Risikoprobanden obliegt der Führungsaufsichts-stelle. | ||
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Behandlung von Bewährungsprobanden als Risikoprobanden | '''Behandlung von Bewährungsprobanden als Risikoprobanden''' | ||
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Wenn der Bewährungshilfe bei der Beobachtung der Lebensführung Umstände erkennt, die auf Gefährdungsmomente und Rückfallrisiken hindeuten, behandelt er den Bewährungsprobanden als Risikoprobanden und macht es aufgrund der Kriterienliste aktenkundig. Diese Statusänderung wird dem zuständigen Gericht gemeldet. | Wenn der Bewährungshilfe bei der Beobachtung der Lebensführung Umstände erkennt, die auf Gefährdungsmomente und Rückfallrisiken hindeuten, behandelt er den Bewährungsprobanden als Risikoprobanden und macht es aufgrund der Kriterienliste aktenkundig. Diese Statusänderung wird dem zuständigen Gericht gemeldet. | ||
Zusätzliche Leistungen im Kontroll – und Unterstützungsprozess für Risikoprobanden. | '''Zusätzliche Leistungen im Kontroll – und Unterstützungsprozess für Risikoprobanden.''' | ||
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Die Kontrolle und Unterstützung von Probanden, die aufgrund ihrer Gefährlichkeit ein besonderes Risiko für die Gesellschaft darstellen, erfolgen nach der Vorgaben der Verwaltungsvorschrift des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 7.04.1987 und 10.03.1999. | Die Kontrolle und Unterstützung von Probanden, die aufgrund ihrer Gefährlichkeit ein besonderes Risiko für die Gesellschaft darstellen, erfolgen nach der Vorgaben der Verwaltungsvorschrift des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 7.04.1987 und 10.03.1999. | ||
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1. Welche Situation könnte bei mir zum Rückfall führen? | 1. Welche Situation könnte bei mir zum Rückfall führen? | ||
2. Wie will ich mich verhalten? Welche Alternativen habe ich? | 2. Wie will ich mich verhalten? Welche Alternativen habe ich? | ||
3. Ich wende mich sofort an: Name, Adresse, Telefonnummer. | 3. Ich wende mich sofort an: Name, Adresse, Telefonnummer. | ||
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• Bei Gefahr in Verzug informiert die Bewährungshilfe in Führungsaufsichts-fällen neben der Aufsichtsstelle und das Gericht auch die örtliche zuständige Polizeiinspektion unter Angabe der zu erwarteten Gefahr die vom Probanden ausgehen könnte. | • Bei Gefahr in Verzug informiert die Bewährungshilfe in Führungsaufsichts-fällen neben der Aufsichtsstelle und das Gericht auch die örtliche zuständige Polizeiinspektion unter Angabe der zu erwarteten Gefahr die vom Probanden ausgehen könnte. | ||
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Quellenhinweis: | |||
Qualitätsstandards der Bewährungshilfe in Bayern | |||
Intranet Justiz Bayern |