Risikoproband: Unterschied zwischen den Versionen

5 Bytes entfernt ,  00:40, 18. Mär. 2010
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 5: Zeile 5:
'''Funktion der Bewährungshilfe'''
'''Funktion der Bewährungshilfe'''


----
Die Aufgaben der Bewährungshilfe zielen darauf ab, den Verurteilten  von weiteren Straftaten abzuhalten (§ 56 bAbs.1 StGB). Die Bewährungshilfe steht dem Verurteilten helfend und betreuend zu Seite.  
Die Aufgaben der Bewährungshilfe zielen darauf ab, den Verurteilten  von weiteren Straftaten abzuhalten (§ 56 bAbs.1 StGB). Die Bewährungshilfe steht dem Verurteilten helfend und betreuend zu Seite.  


31.738

Bearbeitungen