Restorative Justice (to restore: wiederherstellen; justice: Gerechtigkeit) ließe sich als "wiederherstellende Gerechtigkeit" übersetzen und ist eine Form alternativer Konfliktregelung - das heißt: eine Alternative zum Gerichtsverfahren. In verschiedenen Ausprägungen und mit wechselndem Erfolg wird wird "wiederherstellende Gerechtigkeit" vor allem in englischsprachigen Weltgegenden praktiziert, und zwar vornehmlich in Australien, Kanada und Neuseeland.

Grundidee

Geschichte

Qualitätssicherung

John Braithwaite unterscheidet drei Arten von Qualitäts-Standards: begrenzende, maximierende und ermöglichende (limiting, maximizing, enabling).

Das Prinzip der Nicht-Beherrschung Konfliktlösungsprozesse müssen versuchen, Betroffene weder auszugrenzen noch mundtot zu machen oder sonstwie einzuschüchtern. Wenn Personen mit einem legitimen Interesse an einer Sitzung teilnehmen wollen, sollten sie nicht ausgeschlossen werden. Bei jungen Tätern ist es wichtig, sie nicht in eine Situation zu zwingen, wo sie einem ganzen Raum voller Erwachsener schutzlos ausgeliefert sind. Auf jeden Fall bedarf es starker erwachsener Persönlichkeiten, die sich trauen, als Interessensvertreter der Jugendlichen den Mund aufzumachen. Wo das Risiko eines Machtungleichgewichts zwischen Tätern und Opfern besteht, bedarf es einer Menge Vorbereitungsarbeit, bevor eine Sitzung anberaumt wird. In den Ländern, in denen Polizeibeamte das Recht haben, Jugendliche an Programme wiederherstellender Gerechtigkeit zu überweisen, bedeutet das Prinzip der Nicht-Beherrschung, dass die Jugendlichen auf jeden Fall gleichzeitig die Möglichkeit erhalten, kostenlos einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, der sich in der Materie auskennt und sich dem Jugendlichen gegenüber äußern kann, welche Alternativen es zur Teilnahme gibt, welche Risiken und Chancen die Teilnahme bietet, worauf zu achten ist und so weiter.



Literatur

Braithwaite, John (2002) Setting Standards for Restorative Justice. British Journal of Criminology 42: 563-577.