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Die beharrliche Arbeit für eine extensive Auslegung der Bestimmung liegt im Interesse derjenigen, die in wiederherstellender Gerechtigkeit eine weniger grausame und erniedrigende Behandlung oder Strafe sehen als in der staatlichen Konfliktregelung, die bekanntlich Boot Camps und einen oftmals erniedrigenden Strafvollzug in Haftanstalten ebenso für "normal" hält wie - in manchen Ländern - tödliche Injektionen (USA), tausendfache Erschießungen (China: vielleicht pro Jahr zehntausend) oder Steinigungen von Ehebrecherinnen (Iran). | Die beharrliche Arbeit für eine extensive Auslegung der Bestimmung liegt im Interesse derjenigen, die in wiederherstellender Gerechtigkeit eine weniger grausame und erniedrigende Behandlung oder Strafe sehen als in der staatlichen Konfliktregelung, die bekanntlich Boot Camps und einen oftmals erniedrigenden Strafvollzug in Haftanstalten ebenso für "normal" hält wie - in manchen Ländern - tödliche Injektionen (USA), tausendfache Erschießungen (China: vielleicht pro Jahr zehntausend) oder Steinigungen von Ehebrecherinnen (Iran). | ||
Wertvorstellungen, die für die Beurteilung von Restorative Justice weitere Orientierung geben könnten, sind z.B. auch in der UNO-Deklaration von 1985 gegen Machtmissbrauch und im Second Optional Protocol on the Covenant on Civil and Political Rights enthalten. | Wertvorstellungen, die für die Beurteilung von Restorative Justice weitere Orientierung geben könnten, sind z.B. auch in der UNO-Deklaration von 1985 gegen Machtmissbrauch und im Second Optional Protocol on the Covenant on Civil and Political Rights enthalten. | ||
Braithwaite leitet aus seiner "republikanischen Perspektive" und den aus dem Menschenrechtsinstrumentarium der Vereinten Nationen gewonnenen Wertorientierungen heuristisch folgende vorläufige Standards ab: | |||
Einschränkende Standards | |||
Nicht-Beherrschung | |||
Stärkung (Empowerment) | |||
Respektierung der gesetzlichen Strafobergrenze | |||
Respektvolles Zuhören | |||
Gleiche Sorge für alle Betroffenen | |||
Verantwortung, Berufungsmöglichkeiten | |||
Respekt für die Menschenrechte in ihren Ausprägungen in verschiedenen UNO-Normenwerken | |||
Maximierende Standards, die sich aus den UNO-Normen ebenso ableiten lassen wie aus den empirisch erhobenen Erwartungen der an Restorative Justice Programmen Beteiligten, beziehen sich auf die Vermeidung künftiger Ungerechtigkeiten und auf die bestmögliche Unterstützung aller Beteiligten bei der künftigen Entwicklung ihrer Fähigkeiten sowie auf die bestmögliche Wiederherstellung von menschlicher Würde, Eigentums, körperlicher Integrität, Gesundheit, menschlichen Beziehungen, Gemeinschaften, Umwelt, Freiheit, Mitgefühl und Sorge, Frieden, Verantwortungsgefühl und Gefühlen. | |||