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Version vom 20. Januar 2008, 19:51 Uhr
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Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte formuliert in ihrer Präambel die Werte der Freiheit, der Gerechtigkeit und des Friedens, hat aber in ihren 30 Artikeln noch mehr zu bieten, nämlich nicht zuletzt das Recht, nicht willkürlich seines Eigentums, seines Lebens, seiner Freiheit oder seiner Sicherheit beraubt zu werden (Artikel 17, 3, 25) - auch gibt es ein Menschenrecht auf Gesundheitsfürsorge (Artikel 25) und demokratische Teilhabe (Artikel 21). Für wiederherstellende Gerechtigkeit ist Artikel 5 von großer Bedeutung: | Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte formuliert in ihrer Präambel die Werte der Freiheit, der Gerechtigkeit und des Friedens, hat aber in ihren 30 Artikeln noch mehr zu bieten, nämlich nicht zuletzt das Recht, nicht willkürlich seines Eigentums, seines Lebens, seiner Freiheit oder seiner Sicherheit beraubt zu werden (Artikel 17, 3, 25) - auch gibt es ein Menschenrecht auf Gesundheitsfürsorge (Artikel 25) und demokratische Teilhabe (Artikel 21). Für wiederherstellende Gerechtigkeit ist Artikel 5 von großer Bedeutung: "Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden." | ||
Die beharrliche Arbeit für eine extensive Auslegung der Bestimmung liegt im Interesse derjenigen, die in wiederherstellender Gerechtigkeit eine weniger grausame und erniedrigende Behandlung oder Strafe sehen als in der staatlichen Konfliktregelung, die bekanntlich Boot Camps und einen oftmals erniedrigenden Strafvollzug in Haftanstalten ebenso für "normal" hält wie - in manchen Ländern - tödliche Injektionen (USA), tausendfache Erschießungen (China: vielleicht pro Jahr zehntausend) oder Steinigungen von Ehebrecherinnen (Iran). | |||
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