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Braithwaite leitet aus seiner "republikanischen Perspektive" und den aus dem Menschenrechtsinstrumentarium der Vereinten Nationen gewonnenen Wertorientierungen heuristisch folgende vorläufige Standards ab: | Braithwaite leitet aus seiner "republikanischen Perspektive" und den aus dem Menschenrechtsinstrumentarium der Vereinten Nationen gewonnenen Wertorientierungen heuristisch folgende vorläufige Standards ab: | ||
=== | === Limitierende und Maximierende Standards === | ||
*Nicht-Beherrschung | *Nicht-Beherrschung | ||
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*Maximierende Standards, die sich aus den UNO-Normen ebenso ableiten lassen wie aus den empirisch erhobenen Erwartungen der an Restorative Justice Programmen Beteiligten, beziehen sich auf die Vermeidung künftiger Ungerechtigkeiten und auf die bestmögliche Unterstützung aller Beteiligten bei der künftigen Entwicklung ihrer Fähigkeiten sowie auf die bestmögliche Wiederherstellung von menschlicher Würde, Eigentums, körperlicher Integrität, Gesundheit, menschlichen Beziehungen, Gemeinschaften, Umwelt, Freiheit, Mitgefühl und Sorge, Frieden, Verantwortungsgefühl und Gefühlen. | *Maximierende Standards, die sich aus den UNO-Normen ebenso ableiten lassen wie aus den empirisch erhobenen Erwartungen der an Restorative Justice Programmen Beteiligten, beziehen sich auf die Vermeidung künftiger Ungerechtigkeiten und auf die bestmögliche Unterstützung aller Beteiligten bei der künftigen Entwicklung ihrer Fähigkeiten sowie auf die bestmögliche Wiederherstellung von menschlicher Würde, Eigentums, körperlicher Integrität, Gesundheit, menschlichen Beziehungen, Gemeinschaften, Umwelt, Freiheit, Mitgefühl und Sorge, Frieden, Verantwortungsgefühl und Gefühlen. | ||
=== Emergente Standards === | === Emergente Standards === |