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Andererseits sollte die Verfügbarkeit von rechtlicher Beratung nicht dazu führen, dass der Konflikt dem Täter (oder dem Opfer) von Rechtsanwälten aus den Händen genommen und nur noch zwischen den Anwälten ausgetragen wird. Auch das widerspräche dem Prinzip der Nicht-Beherrschung. Geradezu widersinnig wäre es andererseits, wenn die Gruppe, innerhalb derer sich die Konfliktlösung abspielt, in ihren Reaktionen über das gesetzliche Strafmaximum für eine derartige Tat hinausgehen dürfte. Derartige Exzesse wären zweifellos ebenfalls ein Verstoß gegen dieses Prinzip. | Andererseits sollte die Verfügbarkeit von rechtlicher Beratung nicht dazu führen, dass der Konflikt dem Täter (oder dem Opfer) von Rechtsanwälten aus den Händen genommen und nur noch zwischen den Anwälten ausgetragen wird. Auch das widerspräche dem Prinzip der Nicht-Beherrschung. Geradezu widersinnig wäre es andererseits, wenn die Gruppe, innerhalb derer sich die Konfliktlösung abspielt, in ihren Reaktionen über das gesetzliche Strafmaximum für eine derartige Tat hinausgehen dürfte. Derartige Exzesse wären zweifellos ebenfalls ein Verstoß gegen dieses Prinzip. | ||
Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist gut gegen Stigmatisierung und für einen möglichst herrschaftsfreien Dialog. Andererseits ist die Öffnung von Sitzungen für Forscher, Kritiker, Journalisten, Politiker, Richter und KollegInnen von anderen alternativen Konfliktregelungsgremien erforderlich, um den Verlust der Kontrolle zu kompensieren. Am wichtigsten ist die Öffnung von solchen Sitzungen für "peer reviewers", d.h. für Gleichgestellte, die Erfahrung mit der alterenativen Konfliktregelung haben und die in der Lage sind, die Einhaltung der Standards zu überprüfen. | |||
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