Der Begriff Renitenz (renitent: widerspenstig) bedeutet Aufsässigkeit, Widerspenstigkeit. Funktional gesehen handelt es sich um einen polemischen Kampfbegriff. Inhaltsverzeichnis [Verbergen]

   * 1 Historie
   * 2 Obrigkeit und Rechtswesen
   * 3 Literatur
   * 4 Weblinks

Historie [Bearbeiten]

Historisch wurde damit in der Zeit der Leibeigenschaft zumeist eine Verhaltensweise von Untergebenen gegenüber einer (weltlichen oder kirchlichen) Obrigkeit von Monarchie und Feudaladel benannt und (negativ) bewertet. Ein bekanntes Beispiel ist die Renitente Kirche ungeänderter Augsburgischer Konfession in Hessen.

Obrigkeit und Rechtswesen [Bearbeiten]

In neuerer Zeit wird der Begriff zunehmend auch als Kampfbegriff gegen die Obrigkeit verwendet, wenn diese meint, sich nicht an rechtsstaatliche Vorgaben halten zu müssen. Bekanntestes Beispiel sind renitente Vollzugsbehörden (vgl. dazu Strafvollzug). Man kann jedoch auch von renitenten Gerichten sprechen, wenn diese sich nicht an gesetzliche Vorgaben halten.

Antipode von Renitenz ist Gehorsam. Ein der Renitenz verwandtes Phänomen ist die Reaktanz.

Literatur [Bearbeiten]

   * Wolfgang Lesting/Johannes Feest: Renitente Strafvollzugsbehörden. Eine rechtstatsächliche Untersuchung in rechtspolitischer Absicht, in: Zeitschrift für Rechtspolitik 1987, S. 390-33.
   * Karl Wicke: Die hessische Renitenz, ihre Geschichte und ihr Sinn. Bärenreiter-Verlag, Kassel 1930