Renitenz

Version vom 27. September 2007, 10:51 Uhr von Sebastian (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Der Begriff Renitenz (renitent: widerspenstig) bedeutet Aufsässigkeit, Widerspenstigkeit. Funktional gesehen handelt es sich um einen polemischen Kampfbegriff. Inhaltsverzeichnis [Verbergen]

   * 1 Historie
   * 2 Obrigkeit und Rechtswesen
   * 3 Literatur
   * 4 Weblinks

Historie [Bearbeiten]

Historisch wurde damit in der Zeit der Leibeigenschaft zumeist eine Verhaltensweise von Untergebenen gegenüber einer (weltlichen oder kirchlichen) Obrigkeit von Monarchie und Feudaladel benannt und als falsch denunziert. Ein bekanntes Beispiel ist die Renitente Kirche ungeänderter Augsburgischer Konfession in Hessen.

Obrigkeit und Rechtswesen [Bearbeiten]

In neuerer Zeit wird der Begriff zunehmend auch als Kampfbegriff gegen die Obrigkeit verwendet, wenn diese meint, sich nicht an rechtsstaatliche Vorgaben halten zu müssen. Bekanntestes Beispiel sind renitente Vollzugsbehörden (vgl. dazu Strafvollzug). Man kann jedoch auch von renitenten Gerichten sprechen, wenn diese sich nicht an gesetzliche Vorgaben halten.

Antipode von Renitenz ist Gehorsam.

Literatur [Bearbeiten]

   * Wolfgang Lesting/Johannes Feest: Renitente Strafvollzugsbehörden. Eine rechtstatsächliche Untersuchung in rechtspolitischer Absicht, in: Zeitschrift für Rechtspolitik 1987, S. 390-33.