Renitenz: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff Renitenz (renitent: widerspenstig) bedeutet Aufsässigkeit, Widerspenstigkeit. Funktional gesehen handelt es sich um einen polemischen Kampfbegriff.
Der Begriff Renitenz (renitent: widerspenstig) bedeutet Aufsässigkeit, Widerspenstigkeit. Funktional gesehen handelt es sich um einen polemischen Kampfbegriff.
Inhaltsverzeichnis
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    * 1 Historie
    * 2 Obrigkeit und Rechtswesen
    * 3 Literatur
    * 4 Weblinks


Historie [Bearbeiten]
 
== Historie ==


Historisch wurde damit in der Zeit der Leibeigenschaft zumeist eine Verhaltensweise von Untergebenen gegenüber einer (weltlichen oder kirchlichen) Obrigkeit von Monarchie und Feudaladel benannt und (negativ) bewertet. Die (negative) Fremdbezeichnung wird gelegentlich auch von den Betroffenen in eine (positive) Selbstbezeichnung transformiert. Ein bekanntes Beispiel ist die Renitente Kirche ungeänderter Augsburgischer Konfession in Hessen (sog. Hessische Renitenz).
Historisch wurde damit in der Zeit der Leibeigenschaft zumeist eine Verhaltensweise von Untergebenen gegenüber einer (weltlichen oder kirchlichen) Obrigkeit von Monarchie und Feudaladel benannt und (negativ) bewertet. Die (negative) Fremdbezeichnung wird gelegentlich auch von den Betroffenen in eine (positive) Selbstbezeichnung transformiert. Ein bekanntes Beispiel ist die Renitente Kirche ungeänderter Augsburgischer Konfession in Hessen (sog. Hessische Renitenz).
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Die RAF-Gründerin Ulrike Meinhof z.B. kam aus einem Elternhaus, das sich im Dritten Reich der freikirchlichen Gemeinde "Hessische Renitenz" angeschlossen hatte, weil diese sich gegen die staatliche Einmischung in kirchliche und religiöse Fragen stellte. Auch Ulrike Meinhof selbst waren ihr Glaube und ihre Freiheit von Bevormundung besonders wichtig. In ihrer Schulzeit lehnte sie sich gegen Autoritäten und ungerechte Behandlung auf.
Die RAF-Gründerin Ulrike Meinhof z.B. kam aus einem Elternhaus, das sich im Dritten Reich der freikirchlichen Gemeinde "Hessische Renitenz" angeschlossen hatte, weil diese sich gegen die staatliche Einmischung in kirchliche und religiöse Fragen stellte. Auch Ulrike Meinhof selbst waren ihr Glaube und ihre Freiheit von Bevormundung besonders wichtig. In ihrer Schulzeit lehnte sie sich gegen Autoritäten und ungerechte Behandlung auf.


Obrigkeit und Rechtswesen [Bearbeiten]
== Obrigkeit und Rechtswesen ==
 


In neuerer Zeit wird der Begriff zunehmend auch als Kampfbegriff gegen die Obrigkeit verwendet, wenn diese meint, sich nicht an rechtsstaatliche Vorgaben halten zu müssen. Bekanntestes Beispiel sind renitente Vollzugsbehörden. Die Häufigkeit, mit der sich Strafvollzugsbehörden weigern, Gerichtsurteile zugunsten von Gefangenen umzusetzen, ist nicht bekannt. In Hamburg wurden im September 2007 - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - für den Zeitraum von ca. 4 Jahren 9 Fälle bekannt, in denen die Gefängnisleitungen Urteile der Gerichte schlicht ignorierten. Zum Beispiel:
In neuerer Zeit wird der Begriff zunehmend auch als Kampfbegriff gegen die Obrigkeit verwendet, wenn diese meint, sich nicht an rechtsstaatliche Vorgaben halten zu müssen. Bekanntestes Beispiel sind renitente Vollzugsbehörden. Die Häufigkeit, mit der sich Strafvollzugsbehörden weigern, Gerichtsurteile zugunsten von Gefangenen umzusetzen, ist nicht bekannt. In Hamburg wurden im September 2007 - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - für den Zeitraum von ca. 4 Jahren 9 Fälle bekannt, in denen die Gefängnisleitungen Urteile der Gerichte schlicht ignorierten. Zum Beispiel:
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Antipode von Renitenz ist Gehorsam. Ein der Renitenz verwandtes Phänomen ist die Reaktanz.
Antipode von Renitenz ist Gehorsam. Ein der Renitenz verwandtes Phänomen ist die Reaktanz.


Literatur [Bearbeiten]
== Literatur ==
 
    * Wolfgang Lesting/Johannes Feest: Renitente Strafvollzugsbehörden. Eine rechtstatsächliche Untersuchung in rechtspolitischer Absicht, in: Zeitschrift für Rechtspolitik 1987, S. 390-33.
*Wolfgang Lesting/Johannes Feest: Renitente Strafvollzugsbehörden. Eine rechtstatsächliche Untersuchung in rechtspolitischer Absicht, in: Zeitschrift für Rechtspolitik 1987, S. 390-33.
    * Karl Wicke: Die hessische Renitenz, ihre Geschichte und ihr Sinn. Bärenreiter-Verlag, Kassel 1930
*Karl Wicke: Die hessische Renitenz, ihre Geschichte und ihr Sinn. Bärenreiter-Verlag, Kassel 1930
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