Renitenz: Unterschied zwischen den Versionen

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Obrigkeit und Rechtswesen [Bearbeiten]
Obrigkeit und Rechtswesen [Bearbeiten]


In neuerer Zeit wird der Begriff zunehmend auch als Kampfbegriff gegen die Obrigkeit verwendet, wenn diese meint, sich nicht an rechtsstaatliche Vorgaben halten zu müssen. Bekanntestes Beispiel sind renitente Vollzugsbehörden (vgl. dazu Strafvollzug). Man kann jedoch auch von renitenten Gerichten sprechen, wenn diese sich nicht an gesetzliche Vorgaben halten.
In neuerer Zeit wird der Begriff zunehmend auch als Kampfbegriff gegen die Obrigkeit verwendet, wenn diese meint, sich nicht an rechtsstaatliche Vorgaben halten zu müssen. Bekanntestes Beispiel sind renitente Vollzugsbehörden. Die Häufigkeit, mit der sich Strafvollzugsbehörden weigern, Gerichtsurteile zugunsten von Gefangenen umzusetzen, ist nicht bekannt. In Hamburg wurden im September 2007 - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - für den Zeitraum von ca. 4 Jahren 9 Fälle bekannt, in denen die Gefängnisleitungen Urteile der Gerichte schlicht ignorierten. Zum Beispiel:
"Ein Gefangener will in den offenen Vollzug. Die Strafvollstreckungskammer verpflichtet die Justizvollzugsanstalt (JVA) Fuhlsbüttel, ihn zu verlegen. Zwei Beschlüsse (Mai und September 2006) ergehen, trotzdem bleibt der Mann im geschlossenen Vollzug.
Ein anderer Gefangener sollte nach Überzeugung der Richter bereits im Januar 2003 in den offenen Vollzug, Fuhlsbüttel solle seinen Antrag 'neu bescheiden', sprich genehmigen. Nichts passiert. Im Dezember 2004 verpflichtete das Landgericht di Haftanstalt, den Mann endlich in den offenen Vollzug zu verlegen ("Ermessensreduzierung auf null"). Die Richter rügen: "Die Vollzugsbehörde ist ihrer gerichtlichen Verpflichtung über Jahre nicht nachgekommen.
Im April 2005 teilten Mitarbeiter der JVA Fuhlsbüttel den Richtern sogar mit, ein Beschluss (Gefangener raus aus der Iso-Station) sei umgehend ausgeführt worden. Tatsächlich war der Mann weitre elf Tage isoliert" (Hamburger Morgenpost, Do., 27. September 2007: 12-13, "Justizbehörde ignoriert Gesetze", von Stephanie Lamprecht).  
Man kann auch von renitenten Gerichten sprechen, wenn diese sich nicht an gesetzliche Vorgaben halten.


Antipode von Renitenz ist Gehorsam. Ein der Renitenz verwandtes Phänomen ist die Reaktanz.
Antipode von Renitenz ist Gehorsam. Ein der Renitenz verwandtes Phänomen ist die Reaktanz.
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