Reichsbürgerbewegung: Unterschied zwischen den Versionen

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Als „Reichsbürgerbewegung“ werden Einzelpersonen und Gruppen bezeichnet, welche die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als souveränen Staat leugnen und sich auf das Fortbestehen des Deutschen Reiches berufen. Somit seien die Regierung, sowie das Grundgesetz, bundesdeutsche Gesetze, Bescheide und Gerichtsurteile nichtig und für sie nicht verbindlich. Eine ideologische Einordnung erfolgt meist zu den „Verschwörungstheoretikern“ oder zum Rechtsextremismus.
Als „Reichsbürgerbewegung“ werden Einzelpersonen und Gruppen bezeichnet, welche die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als souveränen Staat leugnen und sich auf das Fortbestehen des Deutschen Reiches berufen. Somit seien die Regierung, sowie das Grundgesetz, bundesdeutsche Gesetze, Bescheide und Gerichtsurteile nichtig und für sie nicht verbindlich. Eine ideologische Einordnung erfolgt meist zu den „Verschwörungstheoretikern“ oder zum Rechtsextremismus.

Aktuelle Version vom 11. Oktober 2016, 07:52 Uhr


Als „Reichsbürgerbewegung“ werden Einzelpersonen und Gruppen bezeichnet, welche die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als souveränen Staat leugnen und sich auf das Fortbestehen des Deutschen Reiches berufen. Somit seien die Regierung, sowie das Grundgesetz, bundesdeutsche Gesetze, Bescheide und Gerichtsurteile nichtig und für sie nicht verbindlich. Eine ideologische Einordnung erfolgt meist zu den „Verschwörungstheoretikern“ oder zum Rechtsextremismus.

Etymologie

Die Entstehung des Begriffs „Reichsbürger“ oder „Reichsbürgerbewegung“ folgt aus dem Bezug zum Deutschen Reich. Das Reich ist ein sich meist über das Territorium mehrerer Stämme oder Völker erstreckender Herrschaftsbereich eines Kaisers oder einer Kaiserin, eines Königs oder einer Königin o.Ä. Das Wort Reich ist aus dem Mittelhochdeutschen rīch(e), althochdeutsch rīhhi, oder unmittelbar aus dem Keltischen abgeleitet. Als Bürger wird jemand bezeichnet, der Angehöriger eines Staates ist. Das Wort Bürger leitet sich von burga (Schutz) ab, ursprünglich ein befestigter Wohnsitz, in dem sich Gewerbetreibende und Händler niederließen. Das Wort „Reichsbürger“ wurde bereits im Reichsbürgergesetz (RBG) vom 15. September 1935 fest verankert. Danach wurden die Bürger in eine Zwei-Klassen-Gesellschaft unterteilt. Die Bürger des Deutschen Reiches wurden unterteilt in (privilegierte) „Reichsbürger“, welche vollberechtigte Staatsbürger waren und „deutschen oder artverwandten Blutes“ sein mussten. Andererseits gab es die „einfachen Staatsangehörigen“ ohne politische Rechte.

Definition

Ideologie und Argumentation

Als Grundlage der „Reichsbürgerbewegung“ dient u.a die Reichsideologie. Diese beruft sich auf das Fortbestehen des Deutschen Reiches unter Leugnung der Existenz der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Es wird behauptet, die BRD sei illegal entstanden oder im Rahmen der Wiedervereinigung nicht fortgeführt worden. Somit sei diese nicht existent. Diese These wollen die „Reichsbürger“ mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1973 (BVerfGE 36, 1 ff.) zum Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) beweisen: „Das Grundgesetz (…) geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; (…) Das Deutsche Reich existiert fort (…) Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (…) Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reiches." Die „Reichsbürgerbewegung“ ignoriert jedoch den zweiten Teil der Entscheidung, in der es heißt: „Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich‘(…)“. Durch das Weglassen dieser Fakten, werden reale historische Tatsachen verkannt und zu einer eigenen fiktionalen Historie verwandt.


„Deutschland-GmbH“

Muster "Reichsausweis"
Muster "Reichsführerschein"

Die „Reichsbürger“ sprechen der Bundesrepublik Deutschland weiterhin die Legitimation als souveränen Staat ab und behaupten, die Bundesrepublik Deutschland sei eine Firma mit dem Namen „Bundesrepublik Deutschland-Finanzagentur GmbH“ mit Sitz in Frankfurt am Main. Tatsächlich ist diese Firma ein Finanzdienstleistungsunternehmen, welches im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland steht und Aufgaben der Haushalts- und Kassenfinanzierung des Bundes wahrnimmt. Die „BRD-GmbH“ kann nach Ansicht der „Reichsbürger“ oder sog. „Selbstverwaltern" keine hoheitlichen Aufgaben, zu denen auch die Einforderung von Steuern, Geldbußen oder Strafen besteht, gegen sie durchsetzen. Die „BRD-GmbH“ wird daher von den „Reichsbürger“ auch als NGO (Non government organization) bezeichnet. Die „Reichsbürger“ seien daher als „natürliche Person gem. § 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)“ nicht der „BRD-GmbH“ unterworfen. Dies wird auch in selbstverfassten Schreiben oft als Argument angeführt, um sich von dem „Personal", demnach allen "Nicht-Reichsbürgern", der "BRD-GmbH“ abzugrenzen. Denn nur für das "Personal" gelten auch die Regeln und Gesetze der „BRD-GmbH“. Nach Ansicht der „Reichsbürger“ gibt es die Möglichkeit aus der BRD „auszutreten“. Dies soll durch die Abgabe des Personalausweises erfolgen. Anschließend werden Fantasieausweise, wie z.B. der „Reichsausweis“ oder „Reichsführerschein“ erstellt, um sich mit dem Deutschen Reich zu identifizieren und eine sichtbare Abgrenzung herzustellen.


Zusammenhang mit Rechtsextremismus

Die ideologischen Ansichten der „Reichsbürger“ sind in der rechtsextremistischen Geschichte verankert. Im Laufe der Zeit, haben sich diverse Untergruppen oder Absplitterungen der „Reichsbürger“ mit eigenen ideologischen Ansichten gebildet. Eine Gemeinsamkeit aller Gruppen ist jedoch die Ablehnung der Prinzipien der Freien Demokratischen Grundordnung und des Grundgesetzes. Die Bundesrepublik Deutschland ist nach Ansicht der „Reichsbürger“ fundamental illegitim und damit abzulehnen. Durch die Diffamierung der BRD als „Scheinstaat“, wird die Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung angestrebt mit dem Ziel diese durch eine neue „Reichsregierung“ zu ersetzen. Ein Bezug zur Rechtsextremen Szene wird jedoch von einigen „Reichsbürgern“ bestritten. Wenn man jedoch die Strukturmerkmale des Rechtsextremismus nach ‘‘Armin Pfahl-Traughber‘‘ mit denen der „Reichsbürgerbewegung“ vergleicht, ergeben sich viele Gemeinsamkeiten. Auch die „Reichsbürger“ erheben an ihre Ansichten einen exklusiven Absolutheitsanspruch. Sie sind der Überzeugung, ihre Ansichten und Behauptungen sind unwiderlegbar, allgemeingültig und wahr. Damit schließen sie alle anders Denkenden aus. Beispielsweise rufen sie zur „Ahnenforschung“ auf, da sie die Ansicht vertreten, jeder Deutsche würde eine „verborgene Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches“ besitzen. Anhängern wird der aussichtsreiche „Weg in die persönliche Souveränität“ versprochen und über das Internet angepriesen. Damit beruht das politische und soziale Leben der „Reichsbürger“ auf der Grundlage der ethnischen Zugehörigkeit und einer „Rassenideologie“. Ein weiteres Merkmal einer rechtsextremistischen Ideologie ist die „identitäre Gesellschaftskonzeption“. Hierbei geht es um eine Glorifizierung der sozialen Gruppe. Der Einzelne soll sich einem Kollektiv unterordnen, durch das er erst seinen Wert und seine Würde erhält. Als Beispiel für die Einheit von Regierenden und Staatsvolk gilt die Gruppierung „NeuDeutschland“ oder „Königreich Deutschland“ aus Sachsen-Anhalt. Diese strebte eine Verfassung mit einer konstitutionellen Wahlmonarchie an und plädierte für eine autoritäre Staatsform.

Empirie

Wissenschaftliche Forschung zum Thema „Reichsbürger“ gibt es in Deutschland bis jetzt nicht. Oft werden Handbücher für die öffentliche Verwaltung, z.B. die Polizei, zum Thema „Reichsbürger“ veröffentlicht. Diese werden gefördert von Landespräventionsräten oder dem Bundesamt für Verfassungsschutz. Eine valide Statistik über die Anzahl der „Reichsbürger“ in Deutschland oder Vorfälle mit deren Beteiligung führt das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht. Eine kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Herrmann (GRÜNE) vom 21. Juni 2013 an das Abgeordnetenhaus in Berlin zur Anzahl von bekannten „Reichsbürgern“ und deren Straftaten in Berlin ergab u.a. folgende Antwort: „weitgehend marginalisierten-Szene zugehörigen Einzelpersonen „ „…keine gesonderten Statistiken erhoben.“ „Daher kann der Senat hierzu keine validen Angaben machen.“ Vorfälle mit „Reichsbürgern“ sind auch nicht in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst, da oft kein strafbares Verhalten vorliegt (z.B. Abgabe des Personalausweises). Rückschlüsse kann man derzeit nur auf der Grundlage für die statistische Zählung der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) ziehen. Diese wird gebildet aus dem „Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK). Hierbei handelt es sich, entgegen der „Polizeilichen Kriminalstatistik“ (PKS), nur um eine Eingangsstatistik. In dem Jahresbericht „Politisch motivierte Kriminalität 2014“ aus Berlin, ist die „Reichsbürgerbewegung“ bereits als Gruppierung geführt. Rückschlüsse auf einzelne Delikte kann man jedoch nicht ziehen, da es keine Unterteilung nach Gruppen gibt.

Kriminologische Relevanz

Öffentliche Verwaltung

„Reichsbürger“ lehnen jegliches staatliche Handeln in der Bundesrepublik Deutschland ab. Dies umfasst u.a. Steuerverpflichtungen, Unterhaltszahlungen, Zahlung von Geldbußen – und Strafen und Verpflichtungen beim Einwohnermeldeamt. Als Rechtfertigung führen sie die Nichtexistenz der Bundesrepublik Deutschland an, um sich den Verpflichtungen zu entziehen. Durch die Reibungspunkte der Ideologie mit der öffentlichen Verwaltung, u.a. der Justiz, kommt es zu Straftaten gem. Strafgesetzbuch (StGB) wie z.B. Beleidigung (§ 185 StGB), Nötigung (§ 240 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB), Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) oder Urkundenfälschung (§ 267 StGB). Beispielhaft werden Polizisten oder Gerichtsvollzieher bei Ausübung ihrer Tätigkeiten beschimpft, oder sich den Maßnahmen durch diese Ordnungspersonen entzogen. Deutschlandweite mediale Aufmerksamkeit erfuhren die „Reichsbürger“ im November 2012, als ein Gerichtsvollzieher bei der Ausübung seiner Tätigkeit im sächsischen Bärwalde von dem „Deutschen Polizeihilfswerk“ (DPHW) „vorläufig festgenommen“ wurde und nur durch die zur Hilfe gerufene Polizei befreit werden konnte. Dieses Verhalten erfüllt u.a. den Tatbestand der Freiheitsberaubung (§ 239 StGB). Das Amtsgericht Meißen verurteilte daraufhin einen Beteiligten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten ohne Bewährung. Häufig kommt es zu Straßenverkehrsdelikten, wie z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis. Da die „Reichsbürger“ oftmals ihre Führerscheine den Verwaltungsbehörden „zurückgeben", fertigen sie sich selbstständig „Reichsführerscheine" an. Diese erwecken den Anschein eines ordnungsgemäßen öffentlichen Dokuments, sind jedoch rechtlich ungültig. Die "Reichsbürger" verletzen damit in bewusster Kenntnis das geltende Recht und lehnen die staatlichen Sanktionen ab. Insbesondere Verwaltungsmitarbeiter haben zunehmend Probleme mit Verweigerungen von „Reichsbürgern“. Oft wird durch umfangreiche Schriftsätze versucht, unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand herbeizuführen in der Hoffnung eine Bescheidung zu vermeiden. Teilweise werden auch Verwaltungs-oder Justizmitarbeiter mit einer „persönlichen Haftung“ gedroht, sollte eine nach ihrer Auffassung negative Bescheidung erfolgen. Seit ca. 2015, versuchen die „Reichsbürger“ mit der sogenannten „Malta-Masche“ erhebliche finanzielle Forderungen gegenüber Richtern, Justizangestellten und Gerichtsvollziehern durchzusetzen. In diesen Schreiben drohen den Mitarbeitern finanzielle Schadensersatzzahlungen in teilweise Millionenhöhe, sollten sie nicht persönlich bei einem Gericht in Malta erscheinen. Anderenfalls werden ausländische Vollstreckungstitel erwirkt, um die Forderungen dann in Deutschland zu vollstrecken. Ziel ist es, dadurch die Behördenmitarbeiter in die Defensive zu bringen und von weiteren Forderungen, wie z.B. Steuern oder Geldbußen, abzusehen. Ein Programm zur Bekämpfung vermeintlicher Straftaten durch „Reichsbürger“ gibt es bis jetzt nicht. Diverse Handbücher, die von Behörden oder dem Bundesverfassungsschutz speziell für Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung angeboten werden, bieten Handlungsrichtlinien für den Umgang mit „Reichsbürgern“. Die Kernaussagen sind:

  1. Keine Diskussionen, da diese nicht zielführend sind.
  2. Vermeintliche Straftaten sollen unverzüglich den Strafverfolgungsbehörden angezeigt werden.
  3. Dienstlicher Schriftwechsel sollte auf das Mindestmaß beschränkt werden.
  4. Anhängige Verwaltungs-/Ordnungswidrigkeits-oder Strafverfahren sollten konsequent durchgeführt und nicht eingestellt werden.

Das Ziel der Behörden ist demnach die konsequente Strafverfolgung-und Vollstreckung. Opportunitätsentscheidungen, die zu einer Einstellung von Strafverfahren führen würden, sollen nicht duchgeführt werden. Alternative Sanktionen werden ebenfalls nicht in Betracht gezogen. Dies wird, wenn überhaupt, durch interne Anordnungen oder Anweisungen umgesetzt,um eine einheitliche Verfahrensweise zu gewährleisten. Nicht jeder „Reichsbürger“ ist jedoch aufgrund seiner Ansichten als „Feind der Gesellschaft" oder als vermeintlicher Straftäter anzusehen. Manche Ansichten beruhen auf wahnhaften Realitätsverkennungen, die ihren Ursprung psychologischer Natur haben. Es gibt Unterscheidungen in illusionäre Wahrnehmung, Halluzinationen sowie Wahn. Eine Unterscheidung zwischen provoziertem Kalkül und einer ernsthaften psychischen Erkrankung ist für einen Laien nicht möglich. Es bleibt daher für die öffentliche Verwaltung problematisch, wie mit einem „Reichsbürger" umgegangen werden muss. Eine (verminderte) Schuldunfähigkeit (§§ 19, 20 StGB) ist beispielsweise im Strafverfahren in Betracht zu ziehen.


Verfassungsschutz

Wegen der ideologischen Auffassungen, wird die „Reichsbürgerbewegung“ mittlerweile auch vom Bundesverfassungsschutz beobachtet. Der brandenburgische Verfassungsschutz zählt derzeit drei Gruppierungen, nämlich die „Europäische Aktion“ (EA), die „Exilregierung Deutsches Reich“ und „Freistaat Preußen“. Bei diesen Gruppierungen der „Reichsbürgerbewegung“ beobachtet der Verfassungsschutz „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“. Grundsätzlich ist der Verfassungsschutz berechtigt, Informationen über Gruppen oder einzelne Personen zu sammeln, wenn diese zur Abwehr von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung benötigt werden. Die Ablehnung des Grundgesetztes zählt darunter. Nach Einschätzungen des brandenburgischen Verfassungsschutzes ist eine zunehmende Radikalisierung, besonders durch die Gruppendynamik und die Verbreitung der Ideologie über das Internet, wahrscheinlich. Durch die erschaffene „Parallelwelt“, in der das Deutsche Reich glorifiziert wird und Fakten abgelehnt werden, besteht die Gefahr, „dass sich der Aktionismus und die Aggressionen in diesem Milieu verstärken“.


Literatur

  • William Foerste, Die germanischen Stammesnamen auf -varii. in Frühmittelalterliche Studien Bd. 3, Walter de Gruyter - Berlin / New York, 1969, S. 60–69
  • Bürgerliches Gesetzbuch, BGB, 76. Auflage 2015, Beck-Texte im dtv.
  • Armin Pfahl-Traughber (2010), Gemeinsamkeiten im Denken der Feinde einer offenen Gesellschaft. Strukturmerkmale extremistischer Doktrine in Jahrbuch für Extremismus-und Terrorismusforschung 2009/2010 Brühl, 2010, S. 9-33.
  • Christa Caspar und Reinhard Neubauer, Landes-und Kommunalverwaltung (LKV), 12 , 22. Jahrgang, Beitrag Durchs wilde Absurdistan – oder: Wie „Reichsbürger“ den Fortbestand des Deutschen Reiches beweisen wollen, Berlin, S. 529-576
  • Dirk Wilking, Landespräventionsrat, demos - Brandenburgisches Institut für Gemeinwesenberatung, 2. Auflage, Reichsbürger Ein Handbuch, Potsdam, 2015

Weblinks

  • Duden, [1]
  • Das Reichsbürgergetz (RBG): [2]
  • Grundlagenvertrag, BVerfGE 36, 1 ff., [3]
  • taz Artikel „Eigene Polizei für Reichsbürger“, [4]
  • Wikipedia Suchwort "Reichsbürgerbewegung", [5]
  • Justillon, Stephan Weinberger, [6]
  • Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) , Jahresbericht Politisch motivierte Kriminalität Berlin 2014, [7]
  • Bundesrepublik Deutschland-Finanzagentur GmbH, [8]
  • „Ahnenforschung“ der Reichsbürger , [9]
  • Website eines "Reichsbürgers" [10]
  • Strafgesetzbuch (StGB), [11]
  • Abgeordnetenhaus Berlin, [12]
  • Polizeiticker Mitteldeutschland, [13]