Rechtspsychologie: Unterschied zwischen den Versionen

232 Bytes hinzugefügt ,  03:09, 6. Mär. 2015
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 13: Zeile 13:
===Historie/Entwicklung des Begriffs Rechtspsychologie===
===Historie/Entwicklung des Begriffs Rechtspsychologie===


Bedingt durch Einflüsse aus dem angloamerikanischen Raum ("''legal psychology''", "''psychology and law''") setzte sich im deutschen Sprachraum seit Mitte der 1970er Jahre mehr und mehr die Bezeichnung Rechtspsychologie durch. Auf dem 33. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Psychologie einigte man sich 1982 in Mainz darauf die Kriminalpsychologie und die Forensische Psychologie unter der Bezeichnung Rechtspsychologie zusammenzufassen. Innerhalb der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) wurde 1984 die Fachgruppe Rechtspsychologie gegründet. Ein Jahr später wurde auch innerhalb des Berufsverbandes der Deutschen Psychologinnen und Psychologen (BDP) eine Sektion Rechtspsychologie gegründet. Seither werden von beiden Organisationen Fachtagungen zu diesem Bereich der Psychologie durchgeführt.   
Bedingt durch Einflüsse aus dem angloamerikanischen Raum ("''legal psychology''", "''psychology and law''") setzte sich im deutschen Sprachraum seit Mitte der 1970er Jahre mehr und mehr die Bezeichnung Rechtspsychologie durch. Auf dem 33. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Psychologie einigte man sich 1982 in Mainz darauf die Kriminalpsychologie und die Forensische Psychologie unter der Bezeichnung Rechtspsychologie zusammenzufassen. Innerhalb der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) wurde 1984 die Fachgruppe Rechtspsychologie gegründet. Ein Jahr später wurde auch innerhalb des Berufsverbandes der Deutschen Psychologinnen und Psychologen (BDP) eine Sektion Rechtspsychologie gegründet. Seither werden von beiden Organisationen Fachtagungen zu diesem Bereich der Psychologie durchgeführt (Bliesener/Lösel/Köhnken, 2014, S. 25).   


===[[Kriminalpsychologie]]===
===[[Kriminalpsychologie]]===
Zeile 26: Zeile 26:
==Themenfelder/Gegenstände der Rechtspsychologie==
==Themenfelder/Gegenstände der Rechtspsychologie==


Die Themenfelder der Rechtspsychologie sind umfangreich und weisen teilweise Überschneidungen zu anderen Disziplinen (u. a. der [[Sozialpsychologie]]) auf. Im Wesentlichen geht es um die "affektiven, kognitiven und motivationalen Prozesse des Verhaltens (...) zu Rechtsnormen" (Bliesener/Lösel/Köhnken, 2014, S. 29).
Die Themenfelder der Rechtspsychologie sind umfangreich und weisen teilweise Überschneidungen zu anderen Disziplinen (u. a. der [[Sozialpsychologie]]) auf. Im Wesentlichen geht es um die "affektiven, kognitiven und motivationalen Prozesse des Verhaltens [...] zu Rechtsnormen" (Bliesener/Lösel/Köhnken, 2014, S. 29).




Zeile 59: Zeile 59:
==Studium der Rechtspsychologie==
==Studium der Rechtspsychologie==


Im Jahre 1941 wurde in Deutschland der erst Diplomstudiengang [[Psychologie]] ins Leben gerufen. Die Möglichkeit eines separaten Rechtspsychologiestudiums bestand lange Zeit nicht. Rechtspsychologie war in Deutschland nur ein Teilfach des Psychologiestudiums an einigen wenigen Universitäten gewesen. So konnte erst seit den 1970er Jahren an einigen Universitäten im Rahmen des Diplomstudienganges Psychologie die Rechtspsychologie als viertes Anwendungsfach (neben der Klinischen, der Pädagogischen und der Arbeits- und Organisationspsychologie) etabliert werden.  
Im Jahre 1941 wurde in Deutschland der erst Diplomstudiengang [[Psychologie]] ins Leben gerufen (vgl. Kury/Obergfell-Fuchs, 2012, 22).
Die Möglichkeit eines separaten Rechtspsychologiestudiums bestand lange Zeit nicht. Rechtspsychologie war in Deutschland nur ein Teilfach des Psychologiestudiums an einigen wenigen Universitäten gewesen. So konnte erst seit den 1970er Jahren an einigen Universitäten im Rahmen des Diplomstudienganges Psychologie die Rechtspsychologie als viertes Anwendungsfach (neben der Klinischen, der Pädagogischen und der Arbeits- und Organisationspsychologie) etabliert werden (Bliesener/Lösel/Köhnken, 2014, S. 29).  


In Deutschland wurde die erste und einzige eigenständige Professur für Forensische Psychologie Mitte der 1980er Jahre in der Forensischen Psychiatrie der Charité in Berlin (FU Berlin) eingerichtet. Eine Nachbesetzung der Professur erfolgte jedoch nicht (siehe hierzu Rückert, 2008).  
In Deutschland wurde die erste und einzige eigenständige Professur für Forensische Psychologie Mitte der 1980er Jahre in der Forensischen Psychiatrie der Charité in Berlin (FU Berlin) eingerichtet. Eine Nachbesetzung der Professur erfolgte jedoch nicht (siehe hierzu Rückert, 2008; Bliesener/Lösel/Köhnken, 2014, S. 31).  
Seminare in Rechtspsychologie kann man in Deutschland an der FU Berlin sowie in Bonn, an der TU Braunschweig, der Uni Bremen, der Uni Erlangen-Nürnberg, der Uni Gießen, der Uni Kiel und der Uni Mainz belegen.
Seminare in Rechtspsychologie kann man in Deutschland an der FU Berlin sowie in Bonn, an der TU Braunschweig, der Uni Bremen, der Uni Erlangen-Nürnberg, der Uni Gießen, der Uni Kiel und der Uni Mainz belegen.


Mit der Umstellung der Diplomstudiengänge auf die Bachelor- und Masterstudiengänge gingen teilweise neue Studiengänge mit einem rechtspsychologischen Schwerpunkt (z. B. Bonn) daraus hervor. Auch an einigen (privaten) Fachhochschulen (z. B. Hamburg und Heidelberg) besteht die Möglichkeit Rechtspsychologie zu studieren.  
Mit der Umstellung der Diplomstudiengänge auf die Bachelor- und Masterstudiengänge gingen teilweise neue Studiengänge mit einem rechtspsychologischen Schwerpunkt (z. B. Bonn) daraus hervor. Auch an einigen Fachhochschulen (z. B. Hamburg und Heidelberg) besteht die Möglichkeit Rechtspsychologie zu studieren (Bliesener/Lösel/Köhnken, 2014, S. 29).  




Zeile 70: Zeile 71:


Eine Weiterbildung des Psychologen oder Psychotherapeuten zum Rechtspsychologen ist nicht zwingend vorgeschrieben, um in diesem Arbeitsbereicht tätig werden zu können.  
Eine Weiterbildung des Psychologen oder Psychotherapeuten zum Rechtspsychologen ist nicht zwingend vorgeschrieben, um in diesem Arbeitsbereicht tätig werden zu können.  
Bei Bedarf kann im Rahmen eines dreijährigen berufsbegleitenden postgradualen Studiums die Zertifizierung zum "Fachpsychologen für Rechtspsychologie" erworben werden. Vorraussetzung hierfür ist ein abgeschlossenes Psychologiestudium (Diplom oder Master) sowie die Absolvierung des 400 Stunden umfassenden Theorie- und Praxisteils. Die Zertifizierung erfolgt durch die Föderation deutsche Psychologenvereinigungen, einem Dachverband der beiden psychologischen Berufsvertretungen (BDP und DGPs). Mit Stand Juni 2014 gibt es zirka 300 solcher Fachpsychologen für Rechtspsychologie.
Bei Bedarf kann im Rahmen eines dreijährigen berufsbegleitenden postgradualen Studiums die Zertifizierung zum "Fachpsychologen für Rechtspsychologie" erworben werden. Vorraussetzung hierfür ist ein abgeschlossenes Psychologiestudium (Diplom oder Master) sowie die Absolvierung des 400 Stunden umfassenden Theorie- und Praxisteils (Bliesener/Lösel/Köhnken, 2014, S. 30). Die Zertifizierung erfolgt durch die Föderation deutsche Psychologenvereinigungen, einem Dachverband der beiden psychologischen Berufsvertretungen (BDP und DGPs). Mit Stand Juni 2014 gibt es zirka 300 solcher Fachpsychologen für Rechtspsychologie.


Des Weiteren besteht die Möglichkeit über die jeweiligen Psychotherapeutenkammern der Länder an entsprechenden Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen.  
Des Weiteren besteht die Möglichkeit über die jeweiligen Psychotherapeutenkammern der Länder an entsprechenden Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen.  
6

Bearbeitungen